Sprockhövel. Drei Freundinnen verbringen einen entspannten Abend in der Disco. Eine bandelt mit einem Sprockhöveler an. Der schlägt in der Tiefgarage zu.
Lange und intensiv befragte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Bochum, Regine Striepen, die Geschädigte im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung. Es geht um die Nacht vom 15. Oktober auf den 16. Oktober 2022 in einer Diskothek in Bochum. Da soll der 35-jährige Sprockhöveler, dessen Fluchtgeschichte ausführlich zur Sprache kam, die 22-jährige Essenerin in einer Tiefgarage in der Nähe der Disko vergewaltigt haben.
Schilderungen gehen teilweise stark auseinander
Die Schilderung, was in der Nacht, passierte, in der die drei Freundinnen aus Essen in dem Bochumer Club Spaß haben wollten, ist in weiten Teilen beim Angeklagten und bei der 22-Jährigen fast deckungsgleich. Aber die Abweichungen sind gravierend. Für die Frau war das vorherige Küssen und „Befummeln“ in Ordnung. Während aber der Angeklagte berichtet, dass sich die junge Frau in der nahe gelegenen Tiefgarage selbst zur Wand umgedreht und sich die Hose heruntergezogen habe, erklärt die Essenerin, sie habe deutlich gesagt, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle.
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„Er hat mir die Hose runtergezogen und meinen Oberkörper runtergedrückt. Ich stand mit meiner rechten Seite an der Wand, er hinter mir und dann kam es zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, obwohl ich deutlich Nein gesagt habe“, schildert die junge Frau den Tathergang. Dabei geht der Angeklagte so „rabiat und rücksichtslos“ vor, dass die Geschädigte stark blutet. „Ich mach schnell“ habe der Angeklagte ihr gesagt.
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Als sie dann ihre Hose wieder hochzieht, ist überall Blut, an ihrer Kleidung und auch an seinen Händen. Die 22-Jährige rennt aus der Tiefgarage raus Richtung Disko und textet ihre Freundin an. Die textet: „Alles gut?“ und die junge Frau schreibt zurück: „Nein, meine Hand ist voller Blut. Er hat mich gef....“ Die Freundin, die als Zeugin gehört wird, erklärt, dass sie vorher noch gefragt habe, ob alles in Ordnung sei. „Das machen wir immer, um sicherzugehen, dass es allen gutgeht. Ich konnte die Situation nicht richtig einschätzen“, erklärt sie. Das sagt auch die zweite Freundin.
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Nach den Textnachrichten an die Freundin geht alles ganz schnell. Die Freundin ruft die Polizei, der Angeklagte wird noch in der Disko verhaftet. Im Krankenhaus wird in der Nacht die heftige Wunde dokumentiert. Der Prozess wird fortgesetzt.