Sprockhövel/Bochum. Ein Sprockhöveler lernt eine Frau in der Disko kennen. Sie wollen beide Spaß, doch er nimmt sich mehr als sie will. Ein Fall fürs Gericht.

Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff – so lautet die Anklage gegen einen 35-jährigen Sprockhöveler. Er muss sich seit Dienstag (4.6.) vor dem Landgericht Bochum verantworten. Intensiv und sehr detailliert befragt Richterin Regine Striepen den Mann. Sie interssiert nicht nur die Tat, sondern auch die Vergangenheit des Tatverdächtigen

In der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober soll sich die Tat in einer Bochumer Disko abgespielt haben. Wenn er Depressionen habe, erklärte der junge Mann, gehe er gerne in die Disko zum Tanzen, dann fühle es sich besser. So auch an diesem Abend. Dort lernt er eine junge Frau kennen, in beiderseitigem Einvernehmen knutschen sie miteinander. Alkohol habe er nicht getrunken, weil er keinen Alkohol trinkt, auch mit Drogen habe er nichts zu tun. Die junge Frau habe Alkohol getrunken, aber nicht sehr viel. Betrunken sei sie nicht gewesen, versicherte er.

Man habe sich in der Disko gegenseitig intim berührt. Nach einiger Zeit seien beide zur Damentoilette gegangen. „Haben Sie darüber gesprochen, was auf der Toilette passieren sollte?“, wollte die Richterin wissen. „Ich will mit dir Spaß haben“, hat die Frau gesagt, erklärte der Angeklagte. Dann seien die beiden raus gegangen und hätten sich auf den Boden gesetzt, wo die Zärtlichkeiten weitergingen.Um nicht von Fremden beobachtet werden zu können, hätten sie sich entschlossen, zur Treppe des Parkhauses zu gehen, schließlich seien sie ins Parkhaus gegangen, weil die Türe offenstand.

„Wir haben uns befummelt, sie hat ihre Hose runtergezogen und sich zur Wand gedreht. Ich habe gesagt, dass ich Kondome dabei habe, aber sie sagte, Kondome brauchen wir nicht“, schildert er den Ablauf. Dann habe sie sich zur Wand gedreht und es sei zum Geschlechtsverkehr gekommen.. In der Akte stehe, die Frau habe Nein gesagt und er hätte erklärt, dass er schnell machte, hielt die Richterin dem 35-Jährigen vor. Später habe er bemerkt, dass sie geblutet habe, weil er Blut an den Fingern hatte, als er zurück in der Disko war.

Ob die junge Frau gesagt habe, dass sie Schmerzen hat, wollte Regine Striepen wissen. Daran aber konnte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Er habe gedacht, die Frau habe ihre Periode, hatte seine Anwältin zu Beginn des Prozesses über die Einlassung des Angeklagten berichtet. In der Anklage hatte die Staatsanwältin verlesen, dass die Frau auch ein Hämatom am linken Oberarm hatte.

„Ich bin dann zuerst in die Disko zurückgegangen und dachte, sie kommt nach. Aber stattdessen kam die Polizei“, erklärte der Sprockhöveler. Gesehen habe er die Frau nach dem Abend nie mehr. Die Anwältin des Angeklagten sagte zu Beginn, ihr Mandant habe nach langer Zeit am Mittwoch (5.6.) wegen seiner Depressionen wieder ein Erstgespräch bei einem Psychologen. „Hat das denn Einfluss auf die Verhandlung hier“, wollte die Richterin wissen. „Das kann ich zurzeit noch nicht beurteilen“ erklärte die Anwältin.

Ausführlich ließ sich die Richterin die Fluchtgeschichte schildern, die der Angeklagte manchmal nur halbherzig wiedergab. Man sei in dem Land, in dem er und seine sechs Geschwister geboren wurden, bedroht worden. Den Grund nannte er nicht. Den las die Richterin aber aus der Akte vor. „Der Großvater hat wegen eines Streits um Land jemanden ermordet, woraufhin Ihre Familie von der Familie des Opfers bedroht wurde.“ Das sei richtig, erklärte der Angeklagte. Die Familie sei dann nach Libyen geflohen, er kam alleine über Marokko und Italien im Jahr 2015 nach Deutschland. In Sprockhövel lebt und arbeitet er seit langem. Der Prozess wird fortgesetzt.