Sprockhövel. Die Rede war von Gott und Allah, dann ging‘s zur Sache: In Sprockhövel musste sich ein Hitzkopf für heftige Verletzungen verantworten.

Kioske sind meist länger geöffnet als herkömmliche Supermärkte. Außerdem ziehen sie ein buntes Publikum an, oft auch wegen eines kulturell übergreifenden Warenangebotes. Und es wird gerne hier auch gleich konsumiert und auch diskutiert. Vor diesem Hintergrund ereignete sich im Januar vergangenen Jahres in Haßlinghausen am Busbahnhof eine wüste Schlägerei.

Tat liegt schon anderthalb Jahre zurück

Zugegeben, es ist schon anderthalb Jahre her. Da hatten einige der Zeugen, die am Montag beim Amtsgericht in Hattingen geladen waren, ein paar Erinnerungslücken mit Blick auf den 21. Januar und die Geschehnisse am Busbahnhof-Kiosk in Haßlinghausen. Die Szenerie: ein paar Kunden stehen vor dem Büdchen, unterhalten sich. Ein 32-Jähriger kommt ins Gespräch mit einem 50-Jährigen, und irgendwie driftet die Plauderei ab ins Religiöse.

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„Ob Allah oder Gott, helfen können dir beide nicht“, bringt der 50-jährige Berufskraftfahrer schnoddrig vor. Da muss er einen Nerv beim Gegenüber getroffen haben. Der wittert hier eine Provokation, und der Ton zwischen beiden verschärft sich sofort. Dann geht alles sehr schnell: Der Beleidigte wirft dem 50-Jährigen wüste Schimpfwörter an den Hals, nimmt seine Gehhilfe und schlägt zu.

Überwachungskameras im Einsatz

Überwachungskameras außen und im Verkaufsraum haben alles mitgeschnitten, mit dem Angeklagten und auch den Zeugen wurden jeweils drei Sequenzen abgespielt. Und das war sehr hilfreich bei der Rekonstruktion der Geschehnisse. Als der Gehbehinderte zuschlägt, springen zwei Zeugen hinzu. Nur mit Mühe können die beiden Streithähne getrennt werden.

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Im Kiosk dann die nächste Situation: Der 50-Jährige, der schon einen Schlag von der Krücke mitbekommen hat, hat die Polizei verständigt, und schon kommt der Aggressive wieder herein, macht Anstalten, etwas kaufen zu wollen, geht dann aber wieder. „Ich war so aufgeregt, dass ich vergessen habe, was ich überhaupt wollte“, sagte er dem Richter. Eine Polizeistreife schaute vorbei, machte sich jedoch dann wieder auf, um den Schläger zu suchen.

Blutende Wunde am Hinterkopf

In der Zwischenzeit tauchte der 32-Jährige wieder im Kiosk auf und schlug erneut mit der Krücke auf den 50-Jährigen ein, so stark, dass der am Hinterkopf blutete. Mehrere Zeugen bestätigten diesen Ablauf. Obwohl sich der Angeklagte überzeugend bei dem Geschädigten im Gerichtssaal entschuldigte, zeiget er doch, wie schnell er aufbrausen konnte, als er einen der Zeugen mit „Lügner“ anfuhr.

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Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er letztlich zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, die Bewährungsfrist auf drei Jahre festgelegt. Um aber doch auch eine spürbare Strafe auszusprechen, legte der Richter noch 180 Sozialstunden obendrauf, in drei Monaten abzuleisten.