Sprockhövel. Wer Kinderpornografie konsumiert oder damit handelt, wird oft hart bestraft. Einen Mann aus Sprockhövel hat es besonders schlimm erwischt.
Wenn es nach der jungen Staatsanwältin Kühn aus Essen gegangen wäre, der Mann aus Sprockhövel wäre für drei Jahre und fünf Monate hinter Gitter gekommen. Selbstredend ohne Bewährung, obwohl er bis zu den ihm vorgeworfenen Taten strafrechtlich nie in Erscheinung getreten ist. Doch ganz so hart traf der Hammerschlag dann doch nicht.
Plumpe Gestalt auf der Aklagebank
Eine plumpe Gestalt ist es, die da auf der Anklagebank sitzt. Regungslos, das Reden überlässt er seiner eloquenten Pflichtverteidigerin Mehner aus Essen, denn sein Rechtsanwalt hatte kurzfristig nicht erscheinen können. Irgendwie, diesen Anschein erweckt der 36-jährige Sprockhöveler, wird das hier im Saal 1 des Amtsgerichts Hattingen schon zu seinen Gunsten laufen. Oder zumindest nicht zu schlimm für ihn werden.
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Doch bereits die Anklageschrift, für deren Verlesung die Staatsanwältin eine ganze Zeit braucht, macht jedem im Gerichtssaal deutlich, dass hier knallharte Kriminalität verhandelt wird und ein „schwerer Junge“ angemessen bestraft werden soll. Vier Anklagepunkte werden ihm zur Last gelegt, alles drehte sich im Kern um tausende Fotos und Videos, die kinder- und jugendpornografische Handlungen zeigen. Quälerei, Perversion, Gewalt: Etliche dieser Darstellungen werden detailliert beschrieben, es ist für die Anwesenden kaum erträglich.
4046 Fotos sichergestellt
Bei einer ersten Durchsuchung seiner Wohnung wurden von der Polizei 4046 Fotos sichergestellt - zu sehen sind darauf Kinder vom Säuglingsalter bis etwa zehn Jahre, die, Mädchen wie Jungen, von Erwachsenen missbraucht und vergewaltigt werden. Hinzu kommen Chats des Angeklagten mit weiteren Anbietern, die keinen Zweifel daran lassen, welchen Lustgewinn die Männer aus den verbrecherischen Bildern ziehen.
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Einige Monate später dann eine zweite Razzia in der Sprockhöveler Wohnung: „Was wollt ihr denn schon wieder?“ soll der Angeklagte die eindringenden Beamten gefragt haben, er habe doch nichts mehr. Doch weit gefehlt: In der Zwischenzeit hat der 36-jährige Mann weiteres kinderpornografisches Material gespeichert, 533 neue giftige Bilder.
„Fehlgeleitete Sexualität“
Was sind das für Menschen, die so etwas tun? Biografisch gesehen weitgehend normale, so legt es die Selbstauskunft in diesem Fall nahe. Der Mann geht seit Jahren regelmäßig arbeiten, nimmt lange Anfahrten zu seinem Betrieb in Kauf, bekommt rund 1900 Euro netto monatlich dafür. Er ist ledig und hat keine Kinder. „Ein gutes Verältnis habe ich zu meiner Mutter“, sagt er. Aber es sei ihm spätestens nach der zweiten Durchsuchung klar geworden, dass seine Sexualität „fehlgeleitet“ sei. Er habe Kontakt zu einer Pschotherapeutin in Wuppertal aufgenommen, um das zu korrigieren. Doch mit den Sitzungen sei das schwierig wegen seiner Arbeitszeiten. Ja, er wisse, dass all diese Fotos einen realen Hintergrund haben.
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Alle Anklagepunkte gibt er zu. Vorher ist der Sprockhöveler nie starfrechtlich in Erscheinung getreten, er hatte sozusagen eine weiße Weste. „Ich chatte nicht mehr, bin auch nicht mehr auf Facebook aktiv“, berichtet der Angeklagte. „Ist denn der Druck noch da?“, will Richter Kimmeskamp wissen. „Gibt es eine Diagnose?“, fragt Staatsanwältin Kühn. Beides trifft nicht zu.
Staatsanwältin schlägt zu
In ihrem Plädoyer zeigt sich die Staatsanwaltschaft ziemlich unbeeindruckt von Geständnis, Psychotherapie und den Versuchen des Angeklagten, wie ein normal lebender Mensch zu wirken, zumal ja eine Therapie erst dann angestrebt wurde, als die Anklage bei ihm ins Haus geflattert sei. Sie summiert Einzelstrafen und kommt am Ende auf drei Jahre und fünf Monate, die der Mann ins Gefängnis soll. Unerhört, gibt die Verteidigerin zurück, ihr Mandant habe zugegebenermaßen den Überblick über das kriminelle Material verloren. Zwei Jahre - und die auf Bewährung.
Eine erheblich Diskrepanz, und das Urteil positioniert sich quasi in der Mitte: Richter Kimmeskamp würdigte alle für den Mann sprechenden Rahmendaten, verknackt ihn aber dann doch zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.