Sprockhövel. Es war das spektakulärste Feuer in Sprockhövel 2022: Im Oktober brannte der Gasthof Im Holland nieder. Vor Gericht wird kein Unbekannter stehen.
Am 18. Oktober 2022 brannte der beliebte Landgasthof Im Holland an der Schevener Straße nieder. Nach intensiven Untersuchungen der Kriminalpolizei stand fest, dass es sich um Brandstiftung gehandelt hat. Nach Auswertung aller Ergebnisse schickte die Essener Staatsanwaltschaft die Anklageschrift ans dortige Landgericht. Einen Termin für die Verhandlung gibt es zwar immer noch nicht. Aber das Landgericht sagt, wer auf der Anklagebank sitzen wird.
Noch kein Prozesstermin klar
Es wird der Geschäftsführer der Ausflugsgastronomie selbst sein, der sich der Anklage auf schwere Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrug stellen muss. Die Staatsanwaltschaft gehe „von einer sogenannten ,warmen Sanierung‘“, aus, so Dr. Thomas Kliegel, Sprecher des Landgerichts Essen.
Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht: „Die Kammer prüft derzeit im Zwischenverfahren die Frage der Zulassung der Anklage. Wenn sie die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, wird es auch keine Termine geben.“
Eine Person steht im Mittelpunkt
Gut ein Dreivierteljahr hat die zuständige Staatsanwältin Elisa Haering alle Untersuchungsergebnisse ausgewertet, Gespräche geführt, Zeugen vernommen, um im Ergebnis eine Anklageschrift zu verfassen und sie dem Gericht vorzulegen. Zunächst war sie von Oktober 2023 für die Verhandlung ausgegangen, doch das Gericht hat den Text der Staatsanwaltschaft akribisch geprüft, ob die Beweislast ausreiche. Schon vor einem Vierteljahr hatte die Staatsanwältin gegenüber dieser Zeitung geäußert, dass die Anklage eine Person in den Mittelpunkt stelle mit dem Tatvorwurf der besonders schweren Brandstiftung.
Kripo: Brand hatte Ursprung im Gebäude
Fest stand nach den Kripo-Untersuchungen am Tatort, dass der Brand im Gebäude seinen Ursprung gehabt haben musste. Das sei der Ansatz für weitere Untersuchungen gewesen. Eine Spur zu möglichen Tätern hatte sich aber dann noch nicht ergeben.