Sprockhövel. Mit der Rückgabe der Kettensäge hat es ein Mann aus Sprockhövel mit so genau genommen. Dann wurde es unangenehm: Welchen Fehler er begangen hat.

Kettensägen kann man auch ausleihen. Ein 52-jähriger Sprockhöveler, der es mit der Rückgabe nicht so genau nahm, musste sich jetzt vor Gericht dafür verantworten.

Lebensunterhalt als Hausmeister verdient

Seinen Lebensunterhalt bestreitet der ledige Mann mit Hausmeisterdiensten. Das sind jedoch vorübergehende Engagements, und so war er nicht abgeneigt, im Herbst des vergangenen Jahres kurzfristig das Jobangebot eines ihm bekannten Mannes anzunehmen. Es sollte darum gehen, Bäume zu beschneiden. „Die dafür nötige Kettensäge besaß er aber nicht, und so sind wir zu dritt zu einem Fachgeschäft nach Leverkusen gefahren“, berichtete der Angeklagte.

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Leute waren ihm nicht koscher

„Wenn drei Leute meinen Laden betreten, aber nur einer die Verhandlungen führt, dann bedeute ich meiner Mitarbeiterin, ein Auge auf die anderen beiden zu haben“ sagte der Geschäftsführer des Ladens, wo die drei die Kettensäge ausliehen. Ganz koscher waren sie ihm nämlich nicht, aber der Vertrag war schnell ausgehandelt, die Kaution bar bezahlt.

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Angeklagter macht einen Fehler

Merkwürdig nur, dass der Angeklagte als Auftragnehmer das Werkzeug ausleihen sollte, so war er in der Haftung, obwohl sein Auftraggeber die Kettensäge zunächst einmal behielt. „Letztlich ist der Job dann gar nicht zustande gekommen, Bäume waren nicht zu schneiden“, sagte der Sprockhöveler aus. Doch an ihn hielt sich der Geschäftsführer, als die vereinbarte Ausleihfrist überschritten und die Kaution als Sicherheit ausgelaufen war.

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Verurteilter muss Schaden begleichen

„Ich habe ihm sofort am Telefon gesagt, dass ich die Säge gar nicht habe“, betonte der 52-Jährige. Nach einigem Hin und Her brachte die Firma den Fall zur Anzeige – Unterschlagung. Der Schaden liegt bei rund 700 Euro, Richter Johannes Kimmeskamp verurteilte ihn vor dem Hintergrund zahlreicher Vergehen in der Vergangenheit zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe: 600 Euro muss er in 30-Euro-Raten an den Laden abzahlen.