Sprockhövel. Bei einem riskanten Überholmanöver und hoher Geschwindigkeit kam es auf der A1 bei Sprockhövel zum Crash. Wie der Verursacher bestraft wurde.
Um ein Haar an einer Katastrophe vorbeigeschlittert sind die Insassen zweier Autos, die am 26. September des vergangenen Jahres nachts gegen 2 Uhr auf der A1 Höhe Sprockhövel in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wurden. Jetzt musste sich der Verursacher wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht verantworten.
Private Streitereien belasten Angeklagten sehr
Alkohol und Drogen sind strikt verboten für alle, die sich auf öffentlichen Straßen in Fahrzeugen bewegen. Dass aber auch Beziehungsstress die Aufmerksamkeit erheblich einschränken kann, wurde bei der Vorstellung des 59-jährigen Angeklagten deutlich. Der Ehemann und Vater von drei Kindern hatte schon längere Zeit eine Freundin, die ebenfalls ein Kind mit ihm bekommen hatte. Immer wieder war diese unglückliche Konstellation Ursache für heftige Streitereien gewesen. In solch einer Situation hatte er sich an besagtem Abend in Detmold ins Auto gesetzt, um seine Freundin im Rheinland aufzusuchen.
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Konstellation von drei Fahrzeugen
„Ich stand komplett neben mir und bin über die insgesamt ziemlich freie Autobahn gerast“, gestand er vor Gericht. Auf Höhe der Anschlussstelle Gevelsberg nahm das Unglück seinen Lauf. Auf der rechten Spur fuhr ein Lastzug mit gleichbleibend 90 km/h, wie die Zeugen bestätigten. Eine Familie mit zwei Kindern, auf der nächtlichen Autobahn unterwegs nach Hückeswagen, hatte gerade zum Überholen des Lkw angesetzt und war auf die mittlere Spur gewechselt. Deren Tempo mag höchstens 120 km/h gewesen sein.
Angeklagter saust heran
„Im Rückspiegel sah ich von Ferne ein Auto sehr schnell auf meiner Spur herannahen“, sagte der 54-jährige Familienvater. Seine Frau auf dem Beifahrersitz nahm vom Verkehrsgeschehen wenig Notiz, auch die beiden Kinder auf den Rücksitzen dösten. Sehr knapp hinter ihnen scherte der 59-Jährige nach links aus auf die Überholspur, so dass Lkw und die beiden Pkw nun für einige Sekunden nebeneinander fuhren.
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Fahrzeugteile flogen umher
„Aber ich merkte, dass da etwas nicht stimmte“, sagte der 54-Jährige aus. Das aggressiv überholende Fahrzeug habe die Spur nicht gehalten, es sei zu dicht an sein Auto gekommen. Dann geschah es: Mit einem lauten Knall hatte der 59-Jährige sein Auto in die Seite des Nachbarn gelenkt. „Fahrzeugteile flogen, ich spürte deutlich, dass ich ein Hinterrad verloren hatte“, so der Familienvater. Bei der hohen Geschwindigkeit auf Höhe des Lkw hatte er Probleme, das schwer ramponierte Auto vor dem Ausbrechen zu bewahren. „Es war die Hölle, die Kinder und meine Frau schrien in Todesangst.“
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Angeklagten erwischte es schlimm
Wie durch ein Wunder haben alle Beteiligten diesen Unfall bei hoher Geschwindigkeit überlebt. Den Überholer jedoch erwischte es schlimm. Nach dem Touchieren bei hoher Geschwindigkeit geriet er ins Schleudern, überschlug sich mehrere Male, dabei wurde der Fahrer schwer verletzt und musste von der Feuerwehr aus dem Wrack herausgeschnitten werden. Dauerhafte Schäden sind ihm nicht geblieben, anders bei der Familie im Nachbarauto: „Einer meiner Söhne kann die Dunkelheit nicht mehr ertragen und schläft nachts bei Licht, wir haben uns in psychologische Betreuung begeben“, sagt der 54-Jährige.
Verteidiger spricht von technischem Defekt
Der Verteidiger – wohlwissend, dass die beiden Unfallfahrzeuge als Totalschäden längst in der Presse verschwunden sind und nicht mehr begutachtet werden können – stellte die These auf, dass das Auto seines Mandanten beim Überholen einen technischen Defekt gehabt haben muss und dem Angeklagten keine Fahrlässigkeit oder gar ein Vorsatz unterstellt werden könne. Für ihn spreche auch, dass er bislang unfallfrei gefahren sei und es keine Einträge im Register gebe. Gegenüber dem anwesenden Geschädigten entschuldigte sich der Angeklagte aufrichtig.
Es blieb in der Sicht des Gerichts eine fahrlässige Körperverletzung, dafür muss der Verurteilte nun 1500 Euro Geldstrafe bezahlen und drei weitere Monate auf den Führerschein verzichten.
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