Sprockhövel. Einige Male wurde eine Sprockhövelerin beim Besuch ihrer Eltern rücksichtslos zugeparkt. Bis ihr der Kragen platzte und sie auf Nötigung klagte.
Oft muss mit Staunen registriert werden, was Menschen ihren Mitmenschen so alles antun. Von den schlimmen Taten ist in der Zeitung zu lesen, doch viel häufiger sind die Gemeinheiten im Alltag, wo anderen das Leben möglichst schwer gemacht werden soll. So geschehen auch in Sprockhövel, wo ein Mann vor Gericht stand, dem Nötigung angelastet wurde, da er wiederholt fremde Autos vor seinem Grundstück rigoros zugeparkt hat.
An einem dieser Mittwoche
Anfang August letzten Jahres platzte der 66-jährigen Geschädigten, die in der Verhandlung am Hattinger Amtsgericht als Zeugin geladen war, der Kragen. Es war wieder einer dieser Mittwoche, wo die Haßlinghauserin ihre Eltern besucht hatte. 14 Uhr hatte sie ihr Auto vor dem Haus gegenüber – auf öffentlichem Grund – abgestellt. Nicht ohne ein Gefühl der Beklemmung, denn hier hatte sie schon öfter die Erfahrung machen müssen, eingeparkt zu werden, und sie war nur mühsam wieder weggekommen.
Hinderung am Wegfahren
An besagtem Augusttag stand sie allein vor dem Haus, als sie jedoch gegen 19.30 Uhr ihren Besuch beendet hatte, war in der Zwischenzeit doch ein Van von der einen Seite bis auf vielleicht zwei Zentimeter an ihren Kleinwagen herangerückt. „Doch zur anderen Seite konnte ich nicht weg, weil ich bei näherem Hinschauen sah, dass jemand ein Brett und einen dicken Stein unters Heck geschoben hatte.“ Ihre Vermutung: „So sollte ich am Wegfahren gehindert werden.“
Auch andere „Falschparker“ blockiert
Nun sollte es ein Fall für die Polizei sein, sagte sie als Zeugin vor Gericht aus. „Bis die Beamten eintrafen, vergingen aber fast zwei Stunden“, erinnerte sie sich. „Ich berichtete der Polizei, dass dies nun schon das dritte Mal war, wo ich so genötigt wurde.“ Darüber hinaus, so hätten ihr Nachbarn der Eltern berichtet, dass auch andere „Falschparker“ konsequent zugeparkt worden seien.
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Nie einen persönlichen Kontakt gesucht
„Hatten Sie jemals einen persönlichen Kontakt zu dem Angeklagten?“, wollte Richter Johannes Kimmeskamp von ihr wissen. Nein, nur ihr Bruder habe den Mann einmal zur Rede gestellt, „doch der zeigte überhaupt kein Interesse, sich dazu zu äußern.“ Glücklicherweise hat die Geschädigte Fotos von der Parksituation gemacht, die im Gerichtssaal großformatig gezeigt wurden. Die ganze Aggression wurde sichtbar, mit der hier fremden Parkern signalisiert wurde, dass sie hier nicht stehen dürfen.
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Versuch der Rufschädigung
Der Angeklagte stellte sich in seinem ersten Statement völlig ahnungslos. Nein, er sei an besagten Tag gegen 12 Uhr von Bekannten abgeholt worden. Sein Van habe bereits seit dem Vorabend dort gestanden, „und zwar nicht als Reaktion auf das in Rede stehende Auto der Zeugin“, sagte er ohne Gefühlsregung. Vielmehr versuchte er, vor Gericht den Ruf der Geschädigten in Zweifel zu stellen. „Wie ich gehört habe, hat die Frau mit der Nachbarschaft einige Konflikte.“ Doch diese Taktik verfing nicht.
Frau hat Verursacher nicht gesehen
Welchen Weg das Verfahren vor dem Amtsgericht nehmen könnte, wurde bei einer Frage des Verteidigers an die Geschädigte deutlich: „Sind Sie denn sicher, dass es der Angeklagte war, der Ihnen das Fahrzeug vor die Nase gestellt hat?“ Das musste die 66-Jährige verneinen, natürlich hatte sie nicht gesehen, wer es gewesen war. Auch die Frau des Angeklagten, die als Zeugin befragt werden sollte, trug nicht zur Erkenntnis bei, machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Weiterer Zeuge verschafft das Alibi
Zur runden Sache wurde der Prozess für den angeklagten 53-Jährigen, als ein weiterer Zeuge auf ein Dokument eines Golfclubs hinwies, der dem Angeklagten bescheinigte, am besagten Tag im August über die gesamte fragliche Zeit auf dem Turnier gewesen zu sein. Das Gericht sprach ihn daraufhin frei. Richter Kimmeskamp wollte sich jedoch eine Bemerkung nicht verkneifen: Offenbar werde hier eine sehr eigenwillige Art der Politik und das Thema Parkberechtigung betrieben.
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