Sprockhövel. Ein Sprockhöveler betrog immer wieder mit Internetangeboten. Jetzt wurde er zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Richter: “Das ist dämlich“.

Neun Monate zur Bewährung und eine Menge von Auflagen, bekam ein Sprockhöveler vor Gericht, der wiederholt im Internet Sachen zum Verkauf angeboten hatte, die er nicht besaß. Das Geld kassierte er, weil er sich „in einer finanziellen Notlage“ befunden hätte, wie er sagte. Der Drogenabhängige finanzierte so seine Sucht.

Eine Playstation bot er an. In einem Fall ging es um 130 Euro, in einem anderen um 160. Vier Betrugstaten wurden dem 19-Jährigen vorgeworfen. Dabei gab der Angeklagte immer seine E-Mail Adresse weiter. „Das ist doch wirklich dämlich, es ist doch klar, dass man an Ihre Daten kommt“, so Richter Christian Amann. „Dass sich die Menschen, die so eine Playstation bei Ihnen kaufen wollen, schon freuen, ist Ihnen völlig egal. Sie haben kein Problem, andere zu betrügen.“

Dämlicher Betrüger aus Sprockhövel nennt Opfern seine E-Mail-Adresse

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Die Bewährungshelferin berichtete, dass die ambulante Hilfe der Suchtberatung wegen mangelnder Mitarbeit eingestellt worden sei. Positiv sei aber, dass der Angeklagte erzählt habe, dass er ein Praktikum mache und im kommenden Monat wohl eine feste Arbeitsstelle bekomme.

Die Jugendgerichtshelferin zweifelte allerdings, ob er auf Dauer durchhält. Der Staatsanwalt appellierte an den Mann, Hilfe anzunehmen. „Ich kann Ihnen nur raten, mit den Leuten zu reden, die Ihnen zur Seite stehen.“ Schwer wog in den Augen des Staatsanwaltes, dass B. keine vier Monate nach der Straftat im Januar schon wieder mit derselben Masche Menschen betrogen hat. Das Gericht stellte „Unbelehrbarkeit und eine schädliche Neigung“ fest.

Gericht stellt eine Reifeverzögerung des beschuldigten Drogenabhängigen fest

Wegen einer „Reifeverzögerung“ wurden die Taten nach Jugendstrafrecht bewertet. Erneuten Dauerarrest hielt der Richter für nicht sinnvoll. Das sei schon einmal geschehen, aber „offenbar ohne jeden Erfolg“. Zur Erklärung des Angeklagten, er habe wahrscheinlich ab dem nächsten Monat Arbeit, meinte der Richter: „Das hab ich hier schon unzählige Male gehört. Ich gönn’ es Ihnen, aber was Sie brauchen, ist eine engmaschige Betreuung.“

Darum bekommt B. einen Bewährungshelfer. Dessen Anweisungen muss er folgen, „damit die Situation stabil wird“. Außerdem muss er für acht Monate zur Suchthilfe. „Wenn die Suchthilfe einen Therapieplatz für nötig hält, dann haben Sie auch dahin zu gehen“, betonte Amann. Den finanziellen Schaden muss er weiter wieder gutmachen. Außerdem bekam er 60 Arbeitsstunden auferlegt, die man reduzieren könne, falls er auf Dauer fest in Arbeit sei.