Sprockhövel. . Wenn es ums Fällen von Bäumen geht, kochen die Emotionen Sprockhöveler Bürger hoch. In Baugebieten sind Ausgleichspflanzungen nötig.

„Das Thema Bäume ist immer ein hoch emotionales. Der eine will den Baum erhalten, der andere will ihn unbedingt gefällt haben“, sagt Susanne Görner, bei der Stadt Sachgebietsleiterin Planen und Umwelt. Was bei Streitigkeiten herangezogen wird, ist die Baumschutzsatzung, die nicht jede Stadt hat. Aber Sprockhövel hat sie. „Eine Baumschutzsatzung fällt in die kommunale Selbstverwaltung. Aus dem Grunde kann jede Kommune sie auch so gestalten, wie sie es für notwendig hält“, erklärt Beigeordneter Volker Hoven. Bäume seien oft prägend für das Stadtbild und die Landschaft. Aus dem Grunde genießen sie besonderen Schutz.“

Bergahorn war nicht mehr standsicher

Aus genau diesem Grunde stehen Anwohner auch oft Kopf, wenn ein Baum gefällt werden muss. „In solchen Fällen informieren wir frühzeitig die Bevölkerung und erklären auch die Gründe“, sagt Susanne Görner. So musste leider eine große Kastanie an der Wittener Straße gefällt werden. Auch ein alter Bergahorn an der Mittelstraße vor der Sparkasse habe nicht stehenbleiben können, weil er krank war.

„Von dem nahe an der Mittelstraße stehenden Baum brach bereits Anfang Januar ein schwerer Stark-Ast ab“, hieß es in der Pressemitteilung. „Die daraufhin durchgeführte Überprüfung der Verkehrssicherheit des Ahorns kam zu dem Ergebnis, dass der Baum als nicht mehr verkehrssicher betrachtet werden kann.“

Der Bergahorn zeigte an der Abbruchstelle des Astes eine ausgedehnte Fäule, es müsse auch von Pilzbefall ausgegangen werden. Bereits über die letzten Jahre hinweg habe der Ahorn im Sommer ein auffällig schütteres Laubbild in der Krone gezeigt.

Zu viel Schatten ist kein Grund

„Es sind also immer triftige Gründe vorhanden, wenn ein Baum nicht mehr stehen gelassen wird. Was gar nicht geht, ist die Begründung, dass ein Baum zu viel Schatten wirft. In solchen Fällen wird keine Genehmigung gegeben“, erklärt der zuständige Fachmann aus dem Umweltbereich, Dirk Hölzel. Der Spezialist, der Botanik studiert hat, ist derjenige, der vor Ort mit den Menschen spricht. Vor allem, wenn es die berühmten Streitigkeiten gibt. „Dann muss man vernünftig mit den Bürgern reden und erklären, warum manche Wünsche nicht erfüllt werden können“, erklärt er. Wenn es um Verschattung gehe, gebe es nur eine Ausnahme: Das sei, wenn eine Wohnung durch einen Baum so dunkel ist, dass dauerhaft am Tag das Licht eingeschaltet werden müsse.

Baugebiete sind eine Ausnahme

Eine Ausnahme stellen Baugebiete dar. „Da dürfen Bäume gefällt werden, es muss aber Ersatzpflanzungen geben, die von der Stadt festgelegt werden“, erklärt Susanne Görner. Die Baumschutzsatzung gilt für Siedlungsbereiche und Bebauungsplangebiete. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen ein Meter über dem Boden.

Formlosen Antrag stellen

Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist. Nicht unter die Satzung fallen Obstbäume: ausgenommen sind Walnussbäume, Esskastanien und Wildkirschen.

Verboten sind neben dem Fällen vor allem Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung der Bäume führen können, zum Beispiel Ausschachtungen im Wurzelbereich der Bäume. Bei geplanten Baumfällungen ist ein schriftlicher formloser Antrag bei der Stadt einzureichen.