Sprockhövel/Arnsberg. . Die Bezirksregierung fordert: Über mindestens fünf Jahre müssen 81 Schüler pro Schuljahr vorweisbar sein. Konsens mit Nachbarstädten ist wichtig.

In der Diskussion um die Neugründung eines Gymnasiums in Sprockhövel hat die Bezirksregierung klare Bedingungen formuliert. Auf WAZ-Anfrage betont Pressesprecherin Anna Carla Springob, ihr Haus stütze sich dabei auf das Schulrecht, das zunächst die Sicherstellung einer Dreizügigkeit für eine Dauer von fünf Jahren fordere. „Das bedeutet, dass Sprockhövel für diesen Zeitraum jährlich drei Klassen mit je 27 Schülern mit Gymnasialempfehlung vorweisen muss, also 81 Kinder insgesamt.“ Darüber hinaus müsse eine Zeitperspektive vorliegen, dass auch später mit einem ähnlich hohen Schüleraufkommen zu rechnen sei. Ein weiterer wichtiger Punkt sei der so genannte Regionalkonsens: „Sprockhövel muss das Gespräch mit jenen umliegenden Kommunen suchen, die Sprockhöveler Gymnasiasten beschulen und den Ausgleich suchen“, sagt Springob. Diese Gespräche – mit Hattingen und Gevelsberg – haben bereits stattgefunden, die Ergebnisse werden am Mittwoch im Schulausschuss diskutiert (17.30 Uhr, Sitzungssaal im Rathaus).

Zweieinhalb Klassenzüge auswärts beschult

Demnach wurden Anfang 2018 an den beiden Hattinger Gymnasien 39 Sprockhöveler in den Eingangsklassen beschult, was einen Umfang von 1,5 Zügen entspricht, in den Jahren zuvor waren es durchschnittlich sogar 48 pro Jahrgang. Die hohe Zahl erkläre sich durch die traditionell gewachsene Verflechtung von Niedersprockhövel mit Hattingen. In Gevelsberg sind es laut Verwaltung jährlich 25 bis 30 Kinder aus Haßlinghausen, Hiddinghausen und Hobeuken, die dort zum Gymnasium gehen – also in der Stärke eines Klassenzuges. Und wie steht es mit dem von der Bezirksregierung geforderten Regionalkonsens? Die Hattinger und Gevelsberger scheinen die Planspiele der Sprockhöveler entspannt zu verfolgen, im Bericht der Verwaltung steht, dass für den Fall einer neuen Schule in Sprockhövel gegebenenfalls „die Zügigkeiten an beiden Hattinger Schulen verringert“ und in Gevelsberg sogar keine Veränderungen in der Zügigkeit vorgenommen würden.

Schuljuristen in Arnsberg entscheiden letztlich

Nach Auskunft der Bezirksregierung sind Schulneugründungen nicht selten, „meistens aber Gesamtschulen und Sekundarschulen.“ In die Entscheidung um die Schulform jedoch mische sich Arnsberg grundsätzlich nicht ein. Sollte der Stadtrat von Sprockhövel die Gründung eines Gymnasiums mit den damit selbst zu tragenden Baukosten für das Gebäude beschließen, sind die Schuljuristen des Regierungspräsidenten gefordert. „Die befinden dann darüber, ob der Schulentwicklungsplan realistisch ist und prüfen die Meinungslage der umliegenden Städte“, so Springob. Eine Prognose verbiete sich, „klar ist aber schon jetzt, dass kein Ergebnis innerhalb von einem Jahr zu erwarten ist.“