Sprockhövel. . Standorte auf der grünen Wiese wie Merklinghausen werden aufgrund einer Ausnahmeregelung vom Bund geduldet – aber nur für drei Jahre.
Laut Baugesetzbuch des Bundes muss die Containeranlage für Flüchtlinge, die die Stadt Sprockhövel in Merklinghausen seit 2016 unterhält, bis spätestens Ende 2019 beseitigt werden. Ralph Holtze, Chef der Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGS), machte jetzt selbst auf diesen Umstand aufmerksam. Prinzipiell ist die Rechtslage so, dass für Unterkünfte und Häuser auf ausgewiesenem Bauland ein Bauantrag gestellt werden muss. „Als die Kommunen vor vier Jahren immer mehr Flüchtlinge zugewiesen bekamen, hatte der Bund ein Einsehen und hat ein Gesetz verabschiedet, das ohne viel Bürokratie und lange Verfahrenswege die Errichtung von mobilen Unterkünften auf der grünen Wiese erlaubte – aber eben befristet“, erläutert Holtze. Aufgefallen ist es dem ZGS-Chef, als im vergangenen Herbst der Standort Merklinghausen bei einer Ausschusssitzung diskutiert wurde. Über den Landtagsabgeordneten Bodo Middeldorf (FDP) stellte die Stadt daraufhin eine Anfrage an die Landesregierung, was nach Ablauf der Frist von drei Jahren mit den Unterkünften zu geschehen habe. Düsseldorf leitete die Sprockhöveler Note an die Bundesregierung weiter – eine Antwort gab es bislang noch nicht. „Offensichtlich sind wir die erste Stadt, die diese Befristung überhaupt problematisiert“, sagt Holtze, dabei seien doch eigentlich fast alle Kommunen in Deutschland in vergleichbarer Situation. „Die anderen scheinen das nicht mehr auf dem Schirm gehabt zu haben.“ Eine Entfristung tue dringend not.
Druck auf die Stadt lässt nicht nach
Zumindest in Sprockhövel ist die Lage schwierig. Als die Entscheidung zum Abbau der Traglufthalle gefallen war, rückte der Containerstandort Merklinghausen nach einer intensiven Abwägung in den Mittelpunkt. Hier wurden zusätzliche Container hingesetzt; 35 zumeist alleinstehende Männer sind dort untergebracht, die Kapazitäten wurden für 90 Personen hochgefahren. Der andere Standort an der Grundschule Börgersbruch steht auf Bauland und ist somit von besagtem Gesetz nicht betroffen. „Eine Räumung von Merklinghausen würde uns in große Probleme stürzen“, betont Ralph Holtze. Einerseits seien alleinstehende Männer nicht mit Familien in einer Unterkunft unterzubringen, zudem haben die übrigen Standorte, die Asylheime an der Gevelsberger Straße und am Timmersholt nicht genug Kapazitäten für die Merklinghauser, es gebe hier noch einige freie Plätze, aber nicht alle Flüchtlinge seien miteinander kombinierbar. Hinzu kommt: „Die Bezirksregierung hat uns für dieses Jahr weitere 85 Flüchtlinge angekündigt“, so Holtze. Der Druck auf die Stadt lasse also nicht nach. Und wenn nun keine Antwort auf die Anfrage aus Berlin kommt? „Wir werden es dann drauf ankommen lassen müssen und Merklinghausen halten“, so Holtze. „Wir haben keine Möglichkeit, das ohne diesen Standort zu schultern.“