Sprockhövel. . Grundstückseigner Friedrich Stracke hat starke Vorbehalte gegenüber dem Projekt Umgehungsstraße. Der Straßenbaulastträger argumentiert dagegen.
Friedrich Stracke gehört zu jenen Grundstückseigentümern in Niedersprockhövel, die vom Bau der neuen Umgehungsstraße L 70n direkt betroffen sind und die – bei Stracke selbst wird es erst später beim zweiten Bauabschnitt sein – Teile ihres Eigentums für den Neubau abgeben müssen. Damit ist er nicht einverstanden und hat, zusätzlich emotional befeuert durch die Feier des ersten Spatenstichs, einen geharnischten Leserbrief an diese Zeitung geschickt.
Sein Zorn wird in einigen Vorwürfen an den Straßenbaulastträger „Straßen.NRW“ greifbar, und Ludger Siebert, Leiter der Regionalniederlassung Südwestfalen von „Straßen.NRW“ wirbt um Verständnis für das Vorgehen seines Hauses. Den Vorwurf von Stracke und einigen anderen Bürgern, hier würden unvernünftige Planungen in „geheimen Kreisen“ umgesetzt, hält Siebert entgegen: „Man kann mit den demokratisch gefassten Ratsbeschlüssen und der oberverwaltungsrechtlichen Rechtsprechung einverstanden sein oder nicht, wir haben einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss, und der ist unverrückbares Fundament für unser Bauprojekt.“ Der Behauptung Strackes, selbst für den ersten Bauabschnitt, der den Kreisverkehr an der Wuppertaler Straße und die Straße bis zu den Schulen plus Bau eines Regenrückhaltebeckens umfasst, stünden „Straßen.NRW“ bislang nicht alle benötigten Flächen zur Verfügung, widerspricht Ludger Siebert: „Die meisten Flächen des ersten Abschnitts waren in städtischer Hand, die und die übrigen haben wir erworben. Wir bauen nur da, wo wir dürfen“ Ein beauftragtes Bauunternehmen stehe bereits in den Startlöchern.
Gutachter ermittelt noch Werte
In der Tat schwieriger gestalte sich die Situation vor dem zweiten Bauabschnitt, der nach Fertigstellung des ersten von den Schulen bis zu einem zweiten Kreisverkehr an der Haßlinghauser Straße führen wird. „Hier haben wir ein kritisches Potenzial an Klagen, um die wir uns noch nicht ausreichend kümmern konnten, weil die Sicherung des ersten Bauabschnitts Priorität hatte“, sagt Siebert. So ließe sich die von Stracke kritisierte Dauer von mehr als 190 Tagen erklären, die „Straßen.NRW“ noch nicht auf die Stellungnahme von Stracke und anderen reagiert habe.
„Es geht beispielsweise um Forstflächen, die wir entschädigen müssen, deren Wert jedoch erst durch Gutachter ermittelt werden muss, die ihrerseits mit Arbeit überfrachtet sind“, so Siebert. So könne die Reihenfolge von Gespräch, Verständigung, Entschädigung und dann Bauen auch schon mal durcheinander gehen. „Da aber dem Eigentum im Grundgesetz höchste Wertigkeit eingeräumt wird, können Eigentümer wie Friedrich Stracke davon ausgehen, dass ihre wirtschaftlichen Interessen auf jeden Fall gewahrt sind.“ Interessenausgleich sei dabei immer wichtigstes Ziel, aber über dem Eigennutz stehe das Gemeinwohl.