. Petra Soika-Bracht vom EN-Kreis berichtete vom neuen Regionalplan. Der kommt 2018 und legt für 53 Kommunen fest, wie Flächen genutzt werden.

Das Problem fehlender Gewerbe- und Wohnungsbauflächen in Sprockhövel wird häufig thematisiert. Im Gespräch mit dieser Zeitung spricht die Wirtschaftsförderin der Stadt, Ingrid Döbbelin, von „Flächen mit Restriktionen“ – also solchen in privatem Besitz, deren Verkauf nicht abzusehen ist, von Hindernissen bei der Entwässerung, von Gefällen und von Bergbauschäden. Umstände, die die Vermarktung an Wirtschaftsbetriebe nahezu unmöglich machen.

Stünden mehr Flächen zur Verfügung, könnten mehr Gewerbesteuereinnahmen generiert werden, „und das machte es der Stadt auch einfacher, freiwillige Leistungen für die Bürger zu stemmen“, sagt Döbbelin. Wie viele Flächen Sprockhövel für Gewerbe und Wohnungsbau künftig ausweisen kann, entscheidet nicht unwesentlich der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR), zu dessen Gebiet auch Sprockhövel gehört und dessen neuer Regionalplan Ruhr voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft tritt. Vor den Mitgliedern der Lokalen Agenda 21 erläuterte jetzt Petra Soika-Bracht vom Ennepe-Ruhr-Kreis, welche Macht dem RVR bei der Planung in elf kreisfreien Städten, vier Kreisen, insgesamt also 53 Städten und Gemeinden und mit über fünf Millionen Menschen in NRW zukommt.

Der RVR erarbeitet sich den großen Überblick über die angeschlossenen Städte, stellt auf Karten künftige Wohnbauflächen dar, Areale für Gewerbegebiete, die Ansiedlung von Einzelhandelsflächen in den Innenstädten, sichert aber auch Überschwemmungsgebiete für den Hochwasserschutz sowie Landschafts- und Naturschutzflächen. „Natürlich wollen alle Städte so viel wie möglich Firmen ansiedeln, Bauland ausweisen und sind so oft nicht im Einklang mit den menschlichen Bedürfnissen nach Arbeit, Wohnen und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen“, führte Petra Soika-Bracht aus. Regionalplanung trage Sorge, das Kirchturmdenken, lokale Interessen über die regionalen zu stellen, zu verhindern.

Wenn das Parlament des RVR, die Verbandsversammlung, den neuen Regionalplan in einem halben Jahr verabschiedet, soll er eine Gültigkeit bis 2034 haben. Angesiedelt ist die Regionalplanung zwischen dem Landesentwicklungsplan von NRW und der kommunalen Bauleitplanung, darunter gibt es noch stadtteilbezogen den Bebauungsplan. „Der Regionalplan ist für jede Stadtplanung bindend, die Pläne auf allen Ebenen müssen sich vertragen“, so die Referentin. In den neuen Bundesländern gab es nach der Wiedervereinigung zunächst keine Regionalplanung; unerwünschter Wildwuchs von Flächenausweisungen war die Folge.

Welchen Einfluss haben die Städte umgekehrt auf Regionalplanung? „Sprockhövel ist an der Aufstellung des Plans beteiligt“, sagt Wirtschaftsförderin Döbbelin. Dort habe die Stadtspitze zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen angemeldet. Jetzt heiße es abwarten und hoffen.