Sprockhövel. . 34-jähriger Sprockhöveler wohl nicht an Tabak-Klau auf Supermarkt an der Hauptstraße beteiligt, Mittäter flüchtig.
Während ein 34-jähriger Sprockhöveler vor dem Amtsgericht Hattingen vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Diebstahls und der Körperverletzung freigesprochen worden ist, hat Richter Johannes Kimmeskamp gegen den Mitangeklagten Haftbefehl erlassen. Dieser war – wie in einem anderen Prozess – trotz Vorladung nicht vor Gericht erschienen.
Laut Anklage sollten die beiden Beschuldigten am 23. Oktober 2015 aus einen Supermarkt an der Hauptstraße 13 Dosen mit Tabak gestohlen und die Marktleiterin verletzt haben, als diese sie aufhalten wollte.
Verteidiger Peter Steffen musste seinen Mandanten zunächst überzeugen, überhaupt auszusagen – eine Reihe geladener Zeugen und eine Videoaufzeichnung deuteten aber schon darauf hin, dass der Sachverhalt weitgehend geklärt werden würde. „Er distanziert sich von der Tat und hat Angst“, erklärte Steffen. In der Tat sagte der Angeklagte dann doch aus – und zwar, dass er nur Pfanddosen abgeben wollte. Als er gesehen habe, dass der Mitangeklagte Tabakdosen in eine Tragetasche räumte, habe er ihm gesagt, dass er das nicht tun solle. „Ich gehe immer mit meiner Mutter dort einkaufen und will auch weiter dorthin gehen“, so der 34-Jährige.
Nur aus Griff der Marktleiterin befreit
Die als Zeugin geladene Marktleiterin bestätigte, dass der Angeklagte sich nur durch eine Drehung aus ihrem Griff befreit habe. „Er wollte mich nicht verletzen“, so die 51-Jährige. Sie hatte die Angeklagten beim Hereinkommen gesehen und schon gedacht: „Irgendetwas stimmt hier nicht.“ Als der Mitangeklagte dann die Tabakdosen in seine Tragetasche räumte, alarmierte sie die Kollegen. Diese hätten zwar den 34-Jährigen noch kurz festhalten können, der andere sei aber mit dem Tabak geflohen. Während die Polizei den 34-Jährigen ein paar Straßen weiter stellen konnte, entwischte der Mittäter.
Während Staatsanwalt Thomas Endberg eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 40 Euro forderte, beantragte Verteidiger Peter Steffen Freispruch. Dem folgte das Schöffengericht. Auch wenn nicht völlig auszuschließen sei, dass beide zusammen stehlen wollten, gebe es keinen objektiven Tatbestand, so Richter Kimmeskamp. Er warnte, der Angeklagte solle sich demnächst nicht mehr in solche Situationen bringen.