Sprockhövel. . Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht prüfen. Entscheidung wird nicht vor Februar erwartet. Weitergebaut werden kann trotzdem.
Während Ikea ankündigt, am 21. Januar den Grundstein für den neuen Möbelmarkt an der Schmiedestraße legen zu wollen, sind bei zwei Gerichten Klagen gegen den Bau eingegangen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht in Münster sollen in Eilverfahren entscheiden, ob Baugenehmigung und Bebauungsplan der Stadt Wuppertal rechtens sind. Klägerin Beate Petersen rechnet sich gute Chancen aus, Ikea an dieser Stelle noch verhindern zu können.
„Solange das Gebäude nicht steht und noch nicht asphaltiert wurde, gibt es noch Chancen“, sagt sie. Gemeinsam mit anderen Anwohnern hat sie beim Verwaltungsgericht eine Nachbarschaftsklage eingereicht. „Gegen die Baugenehmigung kann man nur als direkter Nachbar vorgehen“, weiß sie. Weil das Ikea-Gelände aber von drei Straßen und einem Wäldchen begrenzt wird, sei der Bereich möglicher Kläger auf einen Umkreis von 200 Metern ausgeweitet worden.
In Düsseldorf ist die Klage Mitte Dezember eingegangen, bestätigt der Vorsitzende Richter Norbert Klein. Ebenso in Münster. Nun haben die Stadt Wuppertal und auch Ikea Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Dabei hat sich Beate Petersen Unterstützung von Gutachter Wulf Hahn geholt. Und der hat entscheidende Schwachstellen im Verkehrskonzept der Stadt Wuppertal ausgemacht, die auch Auswirkungen auf Sprockhövel haben. „Es entsteht so viel Verkehr, dass der gesamte Großknotenpunkt gestört ist“, sagt er. Wuppertal habe mit geringeren Verkehrszahlen gerechnet: „Die gehen von 2,6 Millionen Fahrten durch Ikea pro Jahr aus. Wir kommen realistisch auf drei Millionen. Sogar eher etwas mehr.“ Dafür sind vor allem der Kreisverkehr Mollenkotten und die Autobahnabfahrten nicht ausgelegt.
Auch die Anlieferung für das Möbelhaus sieht der Gutachter als Problem. Der Kreisverkehr und der Eichenhofer Weg, über den die LKW fahren sollen, seien viel zu eng. „An der Stelle wird es auf jeden Fall knallen“, prognostiziert Hahn. Eine Lösung sei ein eigener Autobahn-Anschluss für Ikea. Das aber habe der Landesbetrieb Straßen NRW aufgrund der Nähe zum Autobahnkreuz bereits abgelehnt.
Die Gerichte müssen sich nun ein Bild machen. Norbert Klein kündigt an: „Im Januar wird noch keine Entscheidung getroffen werden.“ Ob dennoch weitergebaut wird, ist vorerst Ikeas Entscheidung. „Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung“, erklärt Dr. Gudrun Dahme, Richterin am Oberverwaltungsgericht. Es sei eine unternehmerische Einschätzung, ob man trotz schwebender Verfahren weiterbauen wolle. Denn im Fall einer Entscheidung gegen Ikea stünde am Ende möglicherweise eine Bauruine.