Sprockhövel. . Ein Anwohnerin klagte gegen die Straße L70n und verlor in erster Instanz. Nun prüft das Oberverwaltungsgericht den Antrag auf Zulassung der Berufung.

Die Umgehungsstraße L70n bleibt Thema. Fristgemäß stellte eine Anwohnerin, die gegen das Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg klagte und von der Bürgerinitiative „L70 nein danke“ unterstützt wird, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Das Ergebnis steht noch aus. Bis die Entscheidung fällt, können Monate vergehen. Zuvor wies das Verwaltungsgericht Arnsberg ihre Klage ab. Würde das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht zulassen, bestünde Baurecht.

Bernd Woldt, städtischer Beigeordneter, ist zuversichtlich, dass die Straße kommt. Das Verkehrsministerium Düsseldorf habe sie Mitte Juni als vorrangig eingestuft. Das Land halte an der L70n fest. „So interpretiere ich das“, sagt er. Die Umgehung soll die Hauptstraße in Niedersprockhövel entlasten. Für den Bau war im Vorfeld ein Planfeststellungsverfahren nötig, das die Bezirksregierung durchführte und den Beschluss fasste: Die Straße darf gebaut werden. Hierbei tritt die Stadt als Straßenverkehrsbehörde auf, Straßenbaulastträger ist Straßen NRW.

Tonnage soll begrenzt werden

Die Klage verzögert den Bau, in der mehrere Punkte beanstandet werden: Verfahrensfehler seitens der Bezirksregierung, Verstöße gegen das Naturschutzrecht und artenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die Initiative sieht die neue Straße sogar als überflüssig an, wenn die Tonnage für die Hauptstraße begrenzt wird. Dabei beruft sie sich auf Arndt Klocke, verkehrspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen. „Laut Klocke ist eine Begrenzung möglich“, äußert sich Martin Debold gegenüber dieser Redaktion. Er sitzt für die Piratenpartei im Stadtrat und ist Unterstützer der Initiative.

Für ein solches Vorhaben sei der Ennepe-Ruhr-Kreis genehmigende Behörde. Debold befürchtet durch den Bau auch kulturelle Einschnitte. „Es ist theoretisch möglich, dass das erste Kaffeetrassenfest auch das letzte war.“ Denn der Bereich werde durch den Bau der Straße vernichtet.

Der städtische Beigeordnete Bernd Woldt kann diese Argumente nicht nachvollziehen. „Die Trasse wird dort nicht angefasst.“ Sie werde zwar – nach der Fertigstellung – ein kurzes Stück entlang der neuen Straße verlaufen. Aber dieses Stück befinde sich genau in entgegengesetzter Richtung.

„Und dass der Kreis Einfluss auf die Tonnage nehmen kann, ist eine völlige Fehlinformation.“ Solange die Hauptstraße eine Landesstraße ist, kann die Stadt nichts machen. Erst durch den Bau der L70n könne sie zur Gemeindestraße herabgestuft werden und die Stadt Einfluss nehmen. Ingo Niemann, zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Kreis, bestätigt dies: „Wir haben bei einer Landesstraße keine Handhabe.“