OBERHAUSEN. Der offizielle erste Spatenstich fürs Mülheimer Windrad im Ruhrbogen mobilisiert weiteren Widerstand in Oberhausen.

Die Bürgerinitiative Ruhraue zeigt sich erstaunt über die jüngsten Aussagen des Mülheimer Oberbürgermeisters Ulrich Scholten (SPD), der anlässlich des dortigen Spatenstichs für den Bau des umstrittenen Windrades im Ruhrbogen die aus seiner Sicht große Bedeutung des Projektes für die Energiewende hervorgehoben hat.

„Eine betriebswirtschaftliche Nullnummer“

Die Initiative unterstreicht, dass zum Beispiel Prof. Herrmann Josef Wagner, Leiter des Lehrstuhls Energiesysteme und Energiewirtschaft der Ruhr-Universität Bochum, den Sinn einzeln stehender Windräder verneine, da für solche Einzelstandorte eine vergleichbare Infrastruktur bereitgestellt werden müsse wie für große Windparks. Dies rechne sich in der Regel nicht. Projekte in Bundesländern wie Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bestätigten diese Einschätzung, so die Bürgerinitiative Ruhraue.

Eine eigens durch die Initiative erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung belege ebenfalls dieses Urteil. Allen Beteiligten sei also mittlerweile hinlänglich bekannt, dass das Projekt „eine betriebswirtschaftliche Nullnummer“ sei, dass es dem Klimaschutz nicht diene, dafür aber die Natur- und Artenvielfalt zerstöre, so die Bürgerinitiave weiter, die ergänzt: „Den Verantwortlichen geht es nicht um Klimaschutz. Mit einer positiven Klimabilanz ist angesichts der immensen baulichen Aufwendungen, die hier erforderlich sind, auch nicht zu rechnen. Das geplante Windrad ist nicht grün und weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll.“

„An der Nase herumgeführt“

Letztlich würden Gesetzgeber, Politik und Naturschutzverbände mit einem solchen Projekt „an der Nase herumgeführt“; Subventionen und Steuergelder werden aus Sicht der Bürgerinitiative Ruhraue beim Mülheimer Windradprojekt „nutzlos aufgewendet“. Leider spiele dieser Aspekt im Genehmigungsverfahren aber keine entscheidende Rolle. Die Bürgerinitiative Ruhraue unterstreicht, dass das eingeleitete Klageverfahren gegen die Baugenehmigung von der Oberhausener Klägerin auf jeden Fall fortgeführt werde. Derzeit stehe besonders die Frage im Blickpunkt, ob das Projekt die Höchstgrenzen zulässiger Geräusch-Immissionen einhalte.

Zudem müssten die Alstadener und auch die Speldorfer Bürger sowie die Anwohner der Werthackersiedlung in Duisburg Gewissheit darüber bekommen, wie sich die drei Städte Mülheim, Duisburg und Oberhausen die Zukunft des Naherholungsgebietes Ruhraue vorstellen.