Mülheim / OBERHAUSEN. . Ein Ehepaar aus Oberhausen-Alstaden klagt gegen die Genehmigung für ein Windrad am Ruhrbogen. Die Gelsenwasser AG gibt sich unbeeindruckt.

  • Ehepaar klagt gegen die geplante Windkraftanlage auf der Deponie am Kolkerhofweg
  • Es befürchtet Lärm, Verschattung, Einschnitte in die Natur und Wertverlust seines Eigenheims
  • Die Gelsenwasser AG hält daran fest, die Anlage 2017 in Betrieb zu nehmen

Helga und Hans-Werner Jansen stellen sich an vorderster Front im Kampf gegen die geplante Windkraftanlage auf der Deponie am Kolkerhofweg. Das Ehepaar, das ein Einfamilien-Reihenhaus hinter dem Ruhrdeich in Oberhausen-Alstaden besitzt, vertritt als Kläger die Interessen von Anwohnern im Städtedreieck von Mülheim, Duisburg und Oberhausen.

Seit fast 39 Jahren wohnen die Jansens an der Straße „Am Ruhrufer“ in Alstaden. Gelsenwasser AG und Mülheimer Medl wollen in knapp mehr als 600 Metern Entfernung auf der 63,5 Meter hohen Deponiehalde ein Windrad aufstellen, das noch einmal fast 152 Meter in die Höhe ragt.

Kläger fürchten Lärm und Schattenschlag

Die Jansens fürchten Lärm und Schattenschlag. Beschränkungen des Anlagenbetriebs, die in der Bau- und Betriebsgenehmigung des Mülheimer Umweltamtes festgelegt sind, sorgen laut Hans-Werner Jansen gerade einmal dafür, dass die gesetzlichen Grenzwerte minimal unterschritten seien. Die Aussagekraft entsprechender Gutachten, die die Gelsenwasser AG im Genehmigungsverfahren vorgelegt hat, bezweifelt der 69-jährige Diplom-Finanzwirt im Ruhestand mit Verweis auf anderslautende Fachmeinungen, die etwa von einer stärkeren Schallausbreitung ausgehen als in der Praxis der Genehmigungsverfahren als Maßstab angesetzt. Auch der gebotene Abstand sei gerade nur so eben eingehalten.

Vor dem Verwaltungsgericht wollen die Jansens geltend machen, dass auf diese Weise eine gegenseitige Rücksichtnahme nicht gegeben sei. „In Bayern dürfen Windräder in einem Umkreis von zehn Kilometern zur Wohnbebauung nicht stehen“, sagt Hans-Werner Jansen und fragt: „Sind die Bürger dort schützenswerter als in Nordrhein-Westfalen?“ Am Wohnort sei die Lärmbelastung durch die nahen Autobahnen, die Güterbahnstrecke, entlang der A3 fliegende Rettungshubschrauber und – „je nach Wetterlage“ – den Düsseldorfer Flugverkehr ohnehin groß. „Ein Windrad“, so Jansen, „würde eine Dauerbeschallung bringen.“ Die Jansens haben zudem Sorge, dass das beliebte Naherholungsgebiet mit seiner „sehr reichen Fauna und gut bestückten Flora“ Schaden nimmt. Und dem Ehepaar geht es auch darum, dass sein Haus nicht an Wert verliert durch einen neuen Riesen in der Nachbarschaft, der beständig vor sich hin surren dürfte.

Zweifel an der Wirtschaftlichkeit

Die Kläger erfahren für ihren Gang vor Gericht „moralische und finanzielle Unterstützung“ von Nachbarn, von der Bürgerinitiave Ruhraue und dem Bürgerring Alstaden. Hans-Werner Jansen zweifelt weiter daran, dass sich die Anlage von Gelsenwasser und Medl wirtschaftlich betreiben lässt, geschweige denn, dass der auf der Halde produzierte Strom tatsächlich einen wesentlichen Beitrag zur örtlichen Energiewende leisten kann. Nicht einmal ein Prozent der Mülheimer Haushalte könne mit dem gewonnenen Strom der Anlage versorgt werden, so die Rechnung aus dem Kreise der Bürgerinitiative. „Das hat mit der Energiewende nichts zu tun“, glaubt Jansen. „Da haben die Investoren wohl andere Gründe. Die wollen wir mal offengelegt bekommen.“

Das Umweltamt hatte der Betreibergesellschaft im Genehmigungsbescheid auf Wunsch erlaubt, mit dem Bau sofort beginnen zu können, um die Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen und so noch von höheren staatlichen Zulagen profitieren können. Einen Eilantrag gegen diese „sofortige Vollziehbarkeit“ haben die Jansens bei Gericht nicht eingereicht.

So lassen sie den Betreibern das Risiko, trotz anhängiger Klage zu investieren. Das Gerichtsverfahren dürfte nämlich erst in Monaten starten. Wohl erst dann, wenn die Anlage längst in Betrieb sein sollte. „Vor Gericht“, sagt Jansen, ist man dann in Gottes Hand – sowohl Gelsenwasser als auch wir.“

>>>GELSENWASER WILL AM ZEITPLAN FESTHALTEN

In einer kurzen schriftlichen Stellungnahme bekräftigte die Gelsenwasser AG am Montag, an ihrem Zeitplan festhalten zu wollen, die Anlage im Styrumer Ruhrbogen noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen zu wollen.

Gelsenwasser scheint für sich eine Niederlage vor Gericht auszuschließen. Eine Unternehmenssprecherin kündigte einen Baubeginn für Spätsommer oder Herbst an.