Sterkrade. . Die Bezirksvertreter meldeten bei ihrer Sitzung noch Beratungsbedarf an. Vor allem die höheren Parkgebühren stoßen auf scharfe Kritik.

Wie ein bunter Flickenteppich sieht sie aus, die Regelung, wann und unter welchen Bedingungen im Ortskern und in Schwarze Heide geparkt werden kann. Das hat das von der Stadt beauftragte Planungsbüro für das neue Parkkonzept herausgearbeitet – und für negativ befunden. Deshalb soll es mit der Vielfalt der Parkregelungen bald vorbei sein. Für die Bezirksvertretung ist die Sache aber noch nicht ausdiskutiert.

Der Gutachter schlägt vor, im Bereich zwischen Friedrichstraße im Süden und Gymnasialstraße im Norden sowie Eugen-zur-Nieden-Ring im Osten und den beiden Bahnhofsrampen im Westen ausschließlich die Parkscheinregelung mit einer im Prinzip unbegrenzten Parkdauer einzuführen. Sie soll, anders als heute, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr gelten.

Anwohner mit Parkausweis ausgenommen

Bewohner mit Parkausweis sind natürlich weiterhin davon ausgenommen. Allerdings schla­gen die Gutachter auch vor, die Parkgebühr von heute 50 Cent pro Stunde auf einen Euro anzuheben.

Südlich vom genannten Bereich soll es weiterhin die Parkscheibenregelung mit einer Parkdauer von maximal zwei Stunden geben, ebenso an der Heidstraße, also auf der Westseite des Bahnhofs, ferner auf der Neumühler Straße. Dort aber wäre sie weiterhin auf maximal eine Stunde beschränkt.

Auf dem Zilianplatz gilt die Parkscheibenregelung erst seit 2010. Künftig soll auch dort mit Parkschein geparkt werden.
Auf dem Zilianplatz gilt die Parkscheibenregelung erst seit 2010. Künftig soll auch dort mit Parkschein geparkt werden. © Kerstin Bögeholz

Dagegen ist die heutige Regelung fast unüberschaubar. In fast jeder Straße gilt eine andere Regel. Mal darf man mit Parkscheibe eine Stunde irgendwo stehen, gleich daneben aber bis zu vier Stunden. Mal muss ein Parkschein gezogen werden, dann wiederum ist das Parken frei.

Nördlich der Fußgängerzone und am St.-Clemens-Hospital gilt schon heute die Parkscheinregelung, in Seitenstraßen dagegen genügt die Parkscheibe. Außerdem gibt es auf der Karte einen weißen Fleck zwischen Bahnhof- und Friedrichstraße. Auch die Zeiten, zu denen die verschiedenen Regelungen gelten, sind überall anders festgelegt.

Unnötige Parkplatzsuche

Diese Vielfalt spiegelt ein vor Jahren bestandenes örtliches Regelungsbedürfnis wider, hat aber nach Ansicht der Gutachter den Nachteil, für auswärtige Besucher völlig unübersichtlich zu sein. Entweder sie achten gar nicht auf diese Unterschiede und handeln sich dann unweigerlich Knöllchen ein. Oder sie müssen lange suchen, bis sie einen Parkplatz finden, der auf ihr zeitliches Bedürfnis zugeschnitten ist.

Eine solche Regelung lockt zusätzliche Besucher eher nicht nach Sterkrade und belastet die Luft unnötig. Damit ist sie dem Ziel, die City auch als Einkaufszentrum attraktiver zu machen, nach Ansicht der Gutachter nicht förderlich.

Alte und neue Parkregelungen in Oberhausen-Sterkrade.
Alte und neue Parkregelungen in Oberhausen-Sterkrade. © Gerd Bertelmann

In der Bezirksvertretung war man mit diesem Vorschlag noch nicht einverstanden. „Das wird den Bürgern schwer klarzumachen sein: das größere Gebiet und die höhere Gebühr“, beklagte Birgit Axt (Grüne). Ihre Befürchtung teilte Holger Ingendoh (CDU). „Das ist keine vorsichtige Ausweitung, wie behauptet wird“, erklärte er. Da sei noch eine intensive Diskussion notwendig. Carola Cremer (parteilos) warnte davor, für die vielen chronisch Kranken, die täglich nur für kurze Zeit einen Arzt aufsuchen müssten, die Gebühr anzuheben.

Auch Hubert Cordes (SPD) meldete weiteren Beratungsbedarf für seine Partei an, erinnerte aber daran, dass das Haushaltssicherungskonzept höhere Einnahmen durch das Parken veranschlagt habe.

Der Vertreter des Gutachters erwiderte, die „vorsichtige Erweiterung“ beziehe sich auf die Fläche, auf der künftig die Parkscheinregelung gelten soll. Chronisch Kranke hätten den Vorteil, dass künftig minutenweise abgerechnet werde, niemand also mehr für eine Parkzeit bezahlen müsse, die er dann gar nicht in Anspruch nehme.

Zunächst aber haben in der Sache die Bürger das Wort. Am 6. September ist für Sterkrade eine Bürgerinformation dazu geplant.