„Seit zwei Jahren sind amtliche Stellen – bei Lebensmitteln etwa die Lebensmittelüberwachungsämter – verpflichtet, Verbraucher bei gezielter Nachfrage zu Lebensmitteln und Gebrauchswaren über ihre Erkenntnisse zu informieren. Wie dies im Einzelnen geschieht, ist im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geregelt“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Auskunft erteilt werde zum Beispiel bei Lebensmitteln, ob es Belastungen durch Pflanzenschutzmittel gibt oder ob Erkenntnisse zu Hygienemängeln in konkret benannten Betrieben vorliegen, die Lebensmittel herstellen oder mit ihnen hantieren. Bei der Suche, welche Behörde zuständig ist, hilft die Internetseite www.bvl.bund.de (den Begriff Verbraucherinformationsgesetz eingeben). Die eigentliche Anfrage sollte so präzise wie möglich formuliert werden, etwa mit welchem Ergebnis die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in dem Restaurant (Name und Adresse nennen) in einem bestimmten Zeitraum ausgefallen sind. Jeder Antragsteller muss seinen Namen und seine Adresse angeben. Die meisten Anfragen werden gratis erteilt. Generell gilt: Allgemeine Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro sind kostenfrei.