Oberhausen. Vier Jahre nach der Fertigstellung der Arndtstraße in Oberhausen wird es für die Anwohner teuer. Sie sollen 60 Prozent der Kosten tragen, da es sich um eine reine Anliegerstraße handele. Die Bürger bezweifeln dies. Sie kritisieren, die Stadt habe über viele Jahre die Straße nur notdürftig geflickt.
Und wieder gibt es Ärger in Oberhausen, weil die Stadt nach dem NRW-Kommunalabgabengesetz von Anliegern für die Verschönerung und Erneuerung einer Straße Geldbeträge eintreibt – als Anteil an den Baukosten.
Vor vier Jahren wurde die Fahrbahndecke der über 100 Jahre alten Arndtstraße im Abschnitt zwischen Bismarck- und Brücktorstraße erneuert. Kurz vor Eintritt der Verjährungsfrist zum 31. Dezember bittet die Stadt nun die Haus- und Wohnungseigentümer des Abschnitts der Arndtstraße zur Kasse – und das erbost die Anwohner.
Sie kritisieren, dass die Stadt über viele Jahre hinweg die Straße, mit der auch das Evangelische Krankenhaus EKO angebunden wird, nur notdürftig geflickt habe. Von Winter zu Winter sei die Arndtstraße im Marienviertel so immer mehr zerstört worden.
Zwei bis drei Eimer Bitumen ins Loch
„Durch die mangelnde Versiegelung brach dasselbe Loch im nächsten Winter erneut, aber großflächiger auf, und es wurden zwei oder drei Eimer Bitumen eingebracht“, beobachtete Peter Becher. „Im Herbst 2009 beginnt die Stadt ohne Vorankündigung oder Absprache mit der Erneuerung der Fahrbahn.“ Die Arbeiten sind bis Mitte 2010 beendet. Erst im September 2014 erhalten die Eigentümer die Rechnung von der Stadt.
Da die Arndtstraße als Anliegerstraße mit wenig Durchgangsverkehr von der Stadt eingestuft wird, beträgt der zu tragende Kostenanteil der Wohneigentümer je 60 Prozent für die Fahrbahn und die Entwässerung. Laut Aufstellung der Stadt belaufen sich die Kosten für die Entwässerung und die Erneuerung der Fahrbahn auf 123.000 Euro. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 74.000 Euro.
Anwohner erwägen Klage
Was die Anwohner noch mehr ärgert ist, dass die Inhaber der Eckgrundstücke den vollen Beitrag zahlen müssen (berechnet nach Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor). Sie befürchten nun, dass sie in den nächsten Jahren bei der Sanierung der Querstraßen noch einmal voll belangt werden.
Die Wohneigentümer bezweifeln, dass die Arndtstraße angesichts der Ausweich-Autoverkehre von der Mülheimer Straße, von Arbeitslosen zum Arbeitsamt oder Vereinsmitgliedern zum „Haus Union“ überhaupt als reine Anliegerstraße einzuordnen ist. Sie sei vielmehr eine Durchfahrtsstraße, die von der Allgemeinheit abgenutzt worden sei. Folge wäre, dass die Stadt keine so große Summe den Anliegern aufhalsen dürfte.
Nun überlegen die Anwohner, gegen die Höhe der Rechnung zu klagen. „Wir und unsere Vorfahren sind seit mehr als 100 Jahren Bürger dieser Stadt und Anwohner der Arndtstraße und es ist sehr bedauerlich, wie die Stadt Oberhausen mit denen, die die Stadt, wie auch immer, am Leben erhalten, zu verfahren versucht“, meint Becher.
Das sagt die Stadt zu den Vorwürfen
So antwortet die Stadt Oberhausen: „Mit der Verbesserung der Arndtstraße entsteht für die Eigentümer der Grundstücke die Pflicht zur Zahlung eines Straßenbaubeitrages. Bei der Arndtstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße im Sinne des § 4 Abs. 5a der Ortssatzung. Anliegerstraßen sind Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen. Diese Einstufung ist für die Arndtstraße zutreffend. Die Arndtstraße liegt in einer Tempo-30-Zone und ist nicht als vorfahrtsberechtigte Straße gekennzeichnet. Sie kann erst dann nicht mehr als Anliegerstraße eingestuft werden, wenn mehr als 4000 Fahrzeuge täglich dort verkehren.“
Die Stadt beziffert den Beitrag für ein 350 qm großes, dreigeschossig bebautes Grundstück auf rund 1200 Euro. Oberhausen zahle selbst bereits 40 Prozent der Kosten – damit wird nach Angaben des Rathauses dem Umstand Rechnung getragen, dass auch eine Anliegerstraße einen Teil des Verkehrs von Nebenstraßen aufnimmt.
Die Fahrbahn der Arndtstraße sei vor der Erneuerung 70 Jahre alt gewesen – daher könnten nicht die Verkehre aus Nebenstraßen für den Verschleiß verantwortlich sein. Denn die Lebensdauer einer Straße betrage nur 25 bis 27 Jahre.
Die Stadt gibt aber zu, die Eigentümer nicht rechtzeitig von der Erneuerung informiert zu haben.