Mit deutlichen Haftstrafen endete in Duisburg der Prozess gegen vier Albaner, die in Oberhausen Drogenhandel betrieben hatten. Das Landgericht verurteilte die vier 25 bis 39 Jahre alten Männer zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und neun Monaten.

Drei der Angeklagten hatten vor Gericht rasch ein Geständnis abgelegt. Der älteste Angeklagte tat sich damit allerdings schwer. Sein Verteidiger stellte immer neue Beweisanträge, argumentierte damit, dass sein Mandant die Taten vor allem begangen hatte, um seine Spielsucht zu befriedigen.

Die Anklage war dagegen von einem anderen Szenario ausgegangen: Danach hatten zwei 39 und 37 Jahre alte Männer, die sich erst seit kurzem in Deutschland aufhielten, im September 2013 eine zündende Geschäftsidee gehabt. Mit dem Verkauf von Drogen wollten sie genug Geld erwirtschaften, um damit Immobilien in der Heimat zu erwerben.

Die Geschäfte, die von einer Wohnung an der Grenzstraße aus betrieben wurden, liefen so gut, dass die beiden Initiatoren im Dezember noch zwei Helfer aus ihrer Heimat-Gemeinde ebenfalls nach Deutschland holten. Meist wurden weibliche Abnehmer aus dem Oberhausener Rotlichtmilieu mit kleinen Mengen Kokain versorgt. Doch die Gruppe pflegte auch Handelsbeziehungen zu einer Tätergruppierung in Troisdorf bei Bonn, wohin größere Chargen geliefert wurden.

Das Urteil fiel am Ende deutlich schmaler aus, als die ursprüngliche Anklage, die insgesamt 87 Anklagepunkte aufgelistet hatte. Den bislang in Deutschland nicht vorbestraften Angeklagten hielt die Strafkammer vor allem deren Geständnisse zu Gute. Außerdem berücksichtigten die Richter beim Strafmaß, dass die Albaner kaum Deutsch sprechen und es deshalb in der Haft auch nicht gerade leicht haben werden.