Einrichtungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen leben von Spendengeldern. Doch diese Spenden kommen nicht immer freiwillig. Unverhofften Geldsegen gibt es auch, wenn Oberhausener Richter Verfahren gegen eine Geldauflage (vorläufig) einstellen. Sprich: Angeklagte müssen zahlen, danach gilt das Verfahren als endgültig eingestellt. Im Jahr 2013 sind so immerhin 20 410 Euro zusammengekommen.
Familienhilfe profitiert
Der größte Batzen, nämlich 4750 Euro, ging an den Oberhausener Caritasverband. Das sei nur ein kleiner Teil der Gesamtspenden, sagt Caritas-Sprecher Reinhard Messing. „Aber wir freuen uns natürlich über jeden Euro.“ Das Geld wird für verschiedene Projekte eingesetzt, etwa für die Familienhilfe. Messing sagt aber auch: Ob die Gelder am Ende auch tatsächlich auf dem Konto der Caritas landen, sei oft nicht klar. „Es gibt ja auch Leute, die nicht zahlen, oder denen Restbeträge erlassen werden“, gibt er zu bedenken.
An wen ein Angeklagter die Geldbuße zu zahlen hat, liege im Ermessen des jeweiligen Richters, erklärt Joachim Busch, Direktor des Oberhausener Amtsgerichts. Oft verständigten sich alle Seiten jedoch untereinander. Meist spielt auch der angeklagte Tatbestand ein Rolle.
Sprich: Verkehrssünder werden nicht selten zu Zahlungen an Einrichtungen wie die Verkehrswacht verdonnert. Auf deren Konto mussten Angeklagte 2013 insgesamt 4200 Euro überweisen. Geld, mit dem die Verkehrswacht etwa Reaktionstest- oder Sehtestgeräte angeschafft hat – für Aktionen auf Wochenmärkten zum Beispiel.
Für Vereine sei es generell schwierig, an Spendengelder zu kommen, meint Dieter Elsenrath-Junghans, Vorsitzender der Oberhausener Verkehrswacht. „Deshalb freuen wir uns natürlich über dieses Geld.“ Auch wenn er sich über weniger Verkehrssünder sicherlich mehr freuen würde.