Oberhausen. . Fußballfans verprügelten während einer Zugfahrt zwei Männer aus Oberhausener. Weil diese kein Bier trinken wollten, hatten sie den Zorn der angetrunkenen Fans erregt. Die Fans wurden jetzt vor dem Amtsgericht Duisburg verurteilt.

Arminia Bielefeld siegte am 27. April 2013 bei einer Drittliga-Begegnung gegen den Halleschen FC. Grund genug für die Anhänger der Westfalen, kräftig zu feiern. Doch im Regionalexpress RE 1 der Deutschen Bahn blieb es nicht bei einer fröhlichen Fußball-Party. Offenbar attackierten mehrere Fußball-Fans, kurz vor der Einfahrt in den Duisburger Hauptbahnhof, zwei ägyptische Fahrgäste aus Oberhausen. Für zwei der Täter gab es vor dem Amtsgericht Duisburg Geldstrafen.

Die Anklage warf den Männern (26 und 31 Jahre) gemeinschaftliche Körperverletzung vor. Gemeinsam mit unbekannt gebliebenen Mittätern hätten sie die beiden zugestiegenen Fahrgäste geschlagen und getreten.

Nicht einschlägig vorbestraft

Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Ein Zugbegleiter (62) erinnerte sich im Zeugenstand zunächst nur daran, dass die beiden Verletzten zu ihm gekommen seien und ihn gebeten hätten, die Polizei zu rufen. Der Zeuge tat sich schwer: „Das ist so lange her und auf dieser Linie gibt es ständig Vorfälle.“ Mit seinem schriftlichen Bericht von damals konfrontiert, kam die Erinnerung aber plötzlich zurück. „Jetzt weiß ich wieder. Das war eine Massenschlägerei.“ Mehrere Leute hätten auf die beiden Ausländer eingeschlagen. „Die hatten keine Chance, sich zu wehren.“ Er habe noch eine Zwischentür abgeschlossen, damit die Auseinandersetzung nicht auf andere Teile des Zuges übergriff, so der Bahnbeamte. Die beiden Verletzten hätten die Angeklagten dann als Täter identifiziert, die Polizei sie aus dem Zug geholt.

Die Geschädigten hatte das Gericht nicht ausfindig machen können. Unter ihrer letzten Adresse in Oberhausen wohnen sie offenbar nicht mehr. So blieb nur die Verlesung einer Zeugenaussage, die einer der Männer bei der Polizei gemacht hatte. Danach hatte es offenbar gereicht, dass die beiden Moslems die Frage nach Bier höflich mit dem Hinweis beantworteten, sie tränken keinen Alkohol, um unversehens verprügelt zu werden.

Der Strafrichter hatte am Ende keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Allerdings seien ihnen nur Verletzungen eines Geschädigten nachzuweisen. Dafür wurden die beiden nicht einschlägig vorbestraften Männer zu Geldstrafen verurteilt. Der 26-Jährige muss 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro), der 31-Jährige 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro) zahlen.