Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bettensteuern der Städte Dortmund und Köln für rechtswidrig erklärt – für Oberhausen bedeutet dies jedoch nicht, dass Pläne für eine solche Steuer in dieser Stadt ad acta gelegt werden. „Wir schauen uns an, wie die Verwaltung in Dortmund mit diesem Urteil umgeht. Anschließend werden wir unsere Pläne anpassen“, berichtet Kämmerer Apostolos Tsalastras auf NRZ-Anfrage.

Entscheidung im kommenden Jahr

Die Leipziger Richter haben mit ihrer Entscheidung bestätigt, dass eine solche Steuer nicht von den Hotels verlangt werden darf, sondern nur von ihren Gästen - ähnlich der Abgabe in Kurorten. Dortmund und Köln müssen den Hotels mehrere Millionen Euro zurückzahlen und die Abgabe neu regeln.

Tsalastras hofft, dem Rat der Stadt im Frühjahr 2015 eine rechtssichere Vorlage präsentieren zu können. „Wichtig ist dabei, dass der Verwaltungsaufwand im Rahmen bleibt, ansonsten macht diese Abgabe keinen Sinn.“ Bereits in der vergangenen Ratsperiode hatte die Politik beschlossen, die sogenannte Bettensteuer, eine Abgabe auf Übernachtungen in Hotels, einzuführen. „Durch die unsichere Rechtslage wurden die erhofften Einnahmen jedoch nicht in den Haushaltssanierungsplan eingerechnet“, so der Kämmerer. Wie viel Geld die Bettensteuer einbringen könnte, lasse sich noch nicht sagen.