Das kann doch wohl nicht wahr sein: Seit fast 40 Jahren bieten Frauenhäuser in NRW Schutz bei Gewalt – und trotzdem gelten sie noch immer als „Projekt“. Eine freiwillige Leistung also, die nach politischen Mehrheiten oder nach Kassenlage einfach gekappt werden kann. Dabei ist die körperliche Unversehrtheit als Grundrecht aller Menschen in Deutschland Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 2 Abs. 2 GG) und der Schutz vor Gewalt damit eine staatliche Pflichtaufgabe. Immerhin heißt es inzwischen im aktuellen Koalitionsvertrag: „Wir wollen ein Landesgesetz auf den Weg bringen, das eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern verankert und eine Förderung aus einer Hand sicherstellt.“ Passiert ist bis heute allerdings nichts. Damit den Frauenhäusern nicht die finanzielle Puste ausgeht, wird es Zeit, dass unsere Politiker den schönen Worten jetzt endlich Taten folgen lassen!