In der Debatte um die jüngsten Müll-Urteile gegen die Stadt hat die Rathaus-Spitze im Hauptausschuss am Montag versprochen, nach einer endgültigen rechtssicheren Entscheidung oberster Verwaltungsrichter in Münster zu viel erhobene Müllgebühren an die Bürger zurückzuzahlen. „Wir haben Gelder zurückgelegt. Sobald es eine rechtssichere Feststellung über die Preiskalkulation gibt, werden wir diese Rückstellungen auflösen und die Mittel den Bürgern zurückführen“, versicherte Kämmerer Apostolos Tsalastras.
Müllgebühren bereits gesenkt
Aufgrund früherer verlorener Prozesse hat die Stadt die Müllgebühren bereits in den vergangenen Jahren gesenkt – das reicht aber offenbar nicht aus. Die Richter befanden die Gebühren zu hoch – wegen großer Fehler bei der Berechnung der Verbrennungspreise (s. Kasten).
SPD-Fraktionschef Wolfgang Große Brömer legte dar, dass die Stadt Oberhausen selbst nicht über die Verbrennungspreise der Liricher Müllverbrennungsanlage GMVA bestimmen kann. „Wir sind nicht Mehrheitseigner, sondern zu größeren Anteilen beteiligt sind die Stadt Duisburg und Remondis.“
Es sei im Interesse aller, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz in dieser schwierigen Materie Klarheit über die Kalkulation der Verbrennungspreise schaffe. Danach werde es Verhandlungen mit der GMVA über den finanziellen Ausgleich für die zu hoch berechneten Entgelte geben.
Auf Kritik der CDU, die Stadt Oberhausen rufe die nächste Instanz an statt die Düsseldorfer Urteile zu akzeptieren, sagte Rechtsdezernent Frank Motschull, man habe rechtlich gar nicht anders handeln können, um die Interessen der Stadt zu wahren. „In Münster liegen bereits Duisburger Fälle zum gleichen Sachverhalt in der Berufung zur Entscheidung vor. Dieses oberste Urteil müssen wir abwarten, bevor wir rechtssicher mögliche Rückzahlungsansprüche anerkennen können.“
CDU-Fraktionschef Daniel Schanz warf der Stadt auf Grundlage eines Schreibens der Bezirksregierung vor, dass Preisprüfungsverfahren dieser Behörde gegenüber der GMVA gestoppt zu haben.
Oberbürgermeister Klaus Wehling versicherte: „Die Stadt hat keinen solchen Antrag gestellt.“ Im Gegenteil: Die Stadt habe ein großes Interesse daran, dass solch ein Gutachten der Preisprüfer in die Rechtsfindung einfließt. Große Brömer wies darauf hin, dass SPD und Grüne im Herbst 2011 das Prüfverfahren beantragt hatten. Motschull erklärte, die Aussetzung des Prüfverfahrens sei durchaus logisch, da rechtsverbindlich nur Gerichte entscheiden könnten.