Oberhausen. . Eine neue Verordnung des Landes nennt zwei große Sperrzonen in Oberhausen, die ab dem heutigen Dienstag gelten.

Weil es weiterhin lebensgefährlich sein kann, Waldgebiete zu betreten, verlängert der „Landesbetrieb Wald und Holz NRW“ die Sperrung einzelner Waldgebiete in Oberhausen – bis Januar 2015.

Zu Erholungszwecken verboten bleibt das Betreten des Stadtwalds Osterfeld und des Revierparks Vonderort innerhalb der Abgrenzungen Bottroper Straße im Norden, Hochstraße im Süden sowie der Stadtgrenze Bottrop im Osten. Außerdem darf man auch das Waldgebiet Knappenhalde innerhalb der Abgrenzungen der Bahnlinie im Norden, der Knappenstraße im Osten und der Lipperstraße im Süden nicht betreten.

In den anderen Oberhausener Waldgebieten dürfen zwar Spaziergänger auf den Wegen flanieren, aber nicht abseits der Wege durch die Waldgebiete streifen. Das geht aus der neuen „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Gefahrenabwehr“ hervor.

Wer dagegen verstößt, kann eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro erhalten. Auch wer erlaubterweise Wälder betritt, sollte nach Auffassung der Fachleute des Landesbetriebs Wald und Forst äußerst vorsichtig sein. Das Betreten der Wälder erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet weißt darauf hin, dass in allen Wäldern nach dem Sturm waldtypische Gefahren lauern, wie teilentwurzelte Bäume, Holzsplitter am Boden, Pendeläste, usw. „Beim Betreten der Wälder ist daher immer besondere Vorsicht geboten“, heißt es in der Verordnung.