Maximal zwei Kurse zur Gesundheitsförderung dürfen Krankenkassen ihren Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres erstatten. Aber nicht jedes Angebot kann von den Kassen unterstützt werden. Darauf weist die BKK vor Ort hin. Mitgliedsbeiträge etwa zu Sportvereinen oder Studios sind genauso tabu wie Kurse, in denen man einzelne Sportarten erlernen kann. „Kursgebühren können wir nur für Angebote erstatten, die den strengen Vorgaben und Qualitätsstandards entsprechen“, teilt die Krankenkasse mit.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören im Bereich des Stressmanagements zum Beispiel Klassiker wie progressive Muskelentspannung, aber auch Yoga, Qi gong und Tai chi. Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten gehören etwa Lauftherapie- oder Rücken-fit-Kurse dazu und im Bereich Ernährung sind es Kurse, die Mangel- und Fehlernährung vermeiden helfen sowie zur Reduktion von Übergewicht beitragen. Auch Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens und zum gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol sind grundsätzlich förderfähig. Erstattet werden von der BKK vor Ort bis zu 200 Euro im Jahr. „Fündig werden Gesundheitsbewusste in der Kursdatenbank der BKK vor Ort. Hier sind bundesweit über 350 000 Kursangebote von mehr als 100 000 Anbietern aufgelistet, für die wir die Kosten übernehmen. Interessierte können sich aber auch andere Angebote suchen. Dann muss allerdings vor einer Erstattung geprüft werden, ob das Angebot unseren Vorgaben entspricht.“