Oberhausen. . Gesetzlich versicherte Oberhausener können ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr mit ihrer alten Krankenkassenkarte behandelt werden. Darauf haben sich nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) geeinigt.

Die alte Krankenversicherungskarte hat Ende des Jahres endgültig ausgedient: Ab dem 1. Januar 2015 gilt für gesetzlich Versicherte Oberhausener nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK), unabhängig davon, ob die ursprüngliche laut Aufdruck noch weitere Jahre gültig ist. Patienten die sich ohne elektronische Gesundheitskarte behandeln lassen, können die Kosten von ihrem Arzt privat in Rechnung gestellt bekommen. Darauf hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) geeinigt.

Austausch verbessern

„Knapp 95 Prozent unserer Versicherten sind bereits mit der neuen Gesundheitskarte versorgt – alle anderen sollten ihre Karte überprüfen, sonst kann ab Januar eine Behandlung nicht mehr gewährleistet werden“, empfiehlt Manfred Gregorius, Pressesprecher der AOK Rheinland, die auch für Oberhausen zuständig ist. Weil der Umtausch ins Stocken geraten war, hatten die Kassen die Gültigkeit der alten Karten verlängert. Ursprünglich sollten sie bereits zum 30. September ungültig werden.

Auch viele der Barmer-Kunden tragen bereits die neue Gesundheitskarte in ihrer Brieftasche: „Fast 22 500 unserer 23 400 Oberhausener Versicherten haben sich schon von der alten Karte verabschiedet“, sagt Sara Rebein, Pressesprecherin der Barmer.

Die neue elektronische Gesundheitskarte soll mittelfristig den Austausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apothekern verbessern – etwa um Wechselwirkungen bei Medikamenten zu vermeiden, oder um Röntgenbilder schneller zu übermitteln. Rebein sieht einen weiteren Vorteil der neuen Karte: „Das Foto zum Beispiel dient der Fälschungssicherheit. Damit können die Angestellten in der Praxis sofort erkennen, ob jemand überhaupt der Besitzer der Karte ist.“

Der Beschluss bedeute allerdings auch: „Ab dem kommenden Jahr kann die bisherige Karte nicht mehr beim Arzt als Versicherungsnachweis genutzt werden, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum“, so Rebein. Und Dr. Heinrich Vogelsang, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung für den Kreis Oberhausen, ergänzt: „Ärzte, die dann ihre Patienten ohne eine elektronische Gesundheitskarte behandeln, können die anstehenden Kosten privat in Rechnung stellen.“ Eine Kostenerstattung seitens der Kasse gibt es nicht. „Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Karte innerhalb von zehn Tagen nachzureichen oder eine Bescheinigung seiner Krankenkasse vorzulegen.

Eine Woche oder länger

Wer aber noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, muss sich keine Sorgen machen. Gregorius: „Momentan werden in den Praxen noch die alten Versichertenkarten, die eigentlich seit dem 1. Januar dieses Jahres ungültig sind, akzeptiert. Die Lesegeräte wurden allerdings bereits flächendeckend ausgetauscht.“ Spätestens ab Januar 2015 soll Schluss sein. Gravierende Probleme bei der Umstellung in den hiesigen Praxen habe es bislang nicht gegeben: „Teilweise wurde zwar die alte Karte von den neuen Lesegeräten nicht erkannt, mittlerweile ist aber auch diese Schwierigkeit behoben worden.“

Gregorius rät, sich schnellstmöglich um die neue Karte zu kümmern: „Die Beschaffung kann zirka eine Woche dauern – bei mehreren Antragstellungen auch etwas länger.“

Zusätzlich bietet die AOK ihren Kunden auch den Service an, direkt in den Geschäftsstellen an der Markt- und Kolpingstraße ein Foto machen zu lassen, damit die Beantragung schneller geht. Gregorius: „Wahlweise kann man auch über unsere Homepage ein Foto hochladen.“