Oberhausen. .

Die Mehrheit von SPD, Grünen und FDP hat am Donnerstag, 10. Juni,im Wahlprüfungsausschuss die Ratswahl am 21. Mai im Wahlbezirk 21 (Sterkrader Heide) für ungültig erklärt und für eine Wiederholungswahl votiert. Die letztendliche Entscheidung trifft allerdings der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 15. September.

Bei der Wahl im Mai waren in einem Wahllokal des Bezirks Sterkrader Heide 466 Wahlzettel von Sterkrade-Mitte-Nord ausgegeben worden, mit den entsprechenden Kandidatennamen. Diese 466 Wahlzettel mussten für ungültig erklärt werden. Von den gültigen Stimmen im Wahlbezirk 21 entfielen auf den CDU-Kandidaten Hans-Bernd Lösken 1007 Stimmen, auf die SPD-Kandidatin Anja Kösling 970 Stimmen. Während die Ampelkoalition der Meinung ist, dass angesichts der hohen Zahl ungültig erklärter Stimmen die Möglichkeit bestehe, dass diese Unregelmäßigkeiten von entscheidendem Einfluss auf das Wahlergebnis gewesen sein könnten, sieht die CDU dies völlig anders. Beide Seiten berufen sich dabei auf geltendes Recht.

Wahltermin könnte sich hinziehen

10.000 Euro soll es kosten, sollte es im Wahlbezirk Sterkrader Heide tatsächlich eine Wiederholungswahl für den Stadtrat geben. Doch die Wahlzettelpanne, die nicht die einzige Unregelmäßigkeit bei der zurückliegenden Kommunalwahl war, könnte die Stadt nicht nur teurer kommen, die Sache könnte sich auch über mehrere Jahre hinziehen.

Wahlen in Brücktor und zum Integrationsrat sind gültig

Eine weitere Wahlpanne: Im Wahlbezirk Brücktor waren am Wahltag bis 13 Uhr Stimmzettel ausgeben worden, auf denen die nicht zur Wahl zugelassenen Piraten standen. Sie erhielten 38 Stimmen. Diese wurden als ungültig gewertet. Da der SPD-Kandidat Horst Wolter in dem Wahlbezirk deutlich mit 125 Stimmen Mehrheit vor dem CDU-Kandidaten lag, lehnte der Ausschuss hier eine Wiederholungswahl ab.

Mehrere Einsprüche von Bürgern gab es zur Wahl des Integrationsrates. Unter anderem wurde behauptet, dass zwölf Wahlberechtigte sich seit Monaten in der Türkei aufhielten und Briefwahl beantragt hätten. Die Verwaltung stellte fest, dass dies lediglich für vier Personen zutreffe. Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben sei auch nicht festzustellen. Der Wahlprüfungsausschuss sah die Wahl als gültig an.

Warum? Weil jede Partei und jeder Kandidat in Sterkrader Heide gegen die Entscheidung des Rates, sollte er am 15. September für eine Wahlwiederholung votieren, vor dem Verwaltungsgericht klagen könnte – und das über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgerichtshof. In Dortmund gab es einen ähnlichen Fall, die Wahl fand erst nach drei Jahren statt.

Warum sollten die CDU und ihr Gewinner im Wahlbezirk 21, Hans-Bernd Lösken, aber auf juristische Schritte verzichten? Lösken siegte mit 37 Stimmen Vorsprung vor Anja Kösling (SPD), eine Wahlwiederholung brächte ihm keinerlei Vorteile.

Zu juristischen Schritten sagte CDU-Parteigeschäftsführer Christian Benter im Wahlprüfungsausschuss zwar nichts, seiner Ansicht nach gibt es aber keine rechtlichen Gründe für eine neue Wahl. „Um die 37 Stimmen zu übertreffen, müsste die SPD zulegen; im Stimmlokal, wo die falschen Wahlzettel ausgeteilt wurden, über 8 Prozent, bei einer im gesamten Wahlbezirk schon hohen Wahlbeteiligung von über 50 Prozent.“ Dagegen spreche schlicht jegliche Lebenserfahrung. CDU-Ratsherr Saadettin Tüzün wies darauf hin, dass am Wahltag bis 17.50 Uhr niemandem aufgefallen sei, dass die Kandidaten für Sterkrade-Mitte-Nord auf den ausgegeben Wahlzetteln standen.

Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung

Die Vertreter der Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP sahen dies naturgemäß völlig anders und verwiesen auf die Verwaltungsvorlage, die durchaus die Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung durch die falschen Wahlzettel konstatiert. Eine Ratswahl ist nicht eine reine Parteienwahl, sondern auch eine personenbezogene. Rechtsdezernent Frank Motschull betonte, die Verwaltung habe eine rein juristische Beurteilung der Sachlage vorgenommen und den Beschlussvorschlag entsprechend formuliert.

An der Abstimmung im Rat, in dem die Ampelkoalition inklusive OB nur eine Stimme Mehrheit hat, darf Lösken teilnehmen. Sollte der Rat eine Wiederholungswahl in Sterkrader Heide beschließen, müsse OB Klaus Wehling entscheiden, ob Lösken seinen Sitz dann womöglich verliert, so Benter.