Mit einem größeren Fall von Rauschgifthandel und mindestens einem höchst uneinsichtigen Angeklagten hat es seit gestern das Amtsgericht Duisburg zu tun. Die Anklage wirft zwei 32 und 51 Jahre alten Männern aus Wesel vor, zwischen März 2013 und Februar 2014 rund zweieinhalb Kilo Heroin aus den Niederlanden nach Oberhausen geschmuggelt zu haben.

Polizei kam Drogenring auf die Spur

Alle 14 Tage soll das Duo unterwegs gewesen sein. Der 32-Jährige soll das Rauschgift bei einem Händler in Roermond gekauft, der Komplize, dem lediglich Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr und zum illegalen Handel vorgeworfen wird, soll der Fahrer des Kurier-Autos gewesen sein.

Zielort für das Heroin, das einen Straßenverkaufswert von mehreren Hunderttausend Euro hatte, war Oberhausen. Hier soll ein 38-jähriger Oberhausener die Ware in Empfang genommen und in Oberhausen und Umgebung verkauft haben. Das Verfahren gegen ihn wird am Donnerstag an gleicher Stelle beginnen.

Die Polizei kam dem Drogenring auf die Spur. Bei den letzten Touren hörten die Ermittler die Telefongespräche ab. Die beiden Weseler wurden am 18. Februar bei der Rückkehr aus den Niederlanden in Höhe Rheinberg geschnappt. Im Auto fanden sich 644 Gramm Heroin.

Lange Rechtsgespräche, bei denen den Angeklagten für den Fall eines verfahrensabkürzenden Geständnisses am Ende relativ milde Strafen in Aussicht gestellt wurden, waren gestern nur zum Teil von Erfolg gekrönt. Der 32-Jährige erklärte seine Bereitschaft, zumindest einen Teil der Anklage einzuräumen und dafür maximal fünf Jahre hinter Gitter zu müssen. Sein Mitangeklagter, dem eine Strafe von dreieinhalb Jahre angeboten worden war, wollte von einem Geständnis nichts wissen.

Verfahren wird abgetrennt

Das Verfahren gegen den 32-Jährigen wird nun wohl abgetrennt. Er muss noch von einem Psychiater untersucht werden, um die Frage zu klären, ob für ihn eine Verkürzung des Gefängnisaufenthaltes zugunsten einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung in Frage kommt. Für seinen sturen Mitangeklagten wird wohl eine lange Beweisaufnahme nötig werden. Das Urteil könnte deutlich über dreieinhalb Jahre liegen, mahnte der Staatsanwalt.