Kellnern, Babysitten, Regale im Supermarkt auffüllen – für Jugendliche gibt es verschiedene Möglichkeiten, in den Ferien ein paar Euro dazuzuverdienen und ganz nebenbei erste Berufserfahrungen zu sammeln. Doch Ferienjobs sind rar gesät und schwieriger zu ergattern als noch vor einigen Jahren: „Viele Tätigkeiten, für die früher Jugendliche wochenweise in den Ferien in den Unternehmen beschäftigt waren, werden inzwischen maschinell erledigt. Da ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen“, sagt Katja Hübner, Sprecherin der Agentur für Arbeit. Und: „Vieles läuft auch über Vitamin B.“ So werden Schüler oft in den elterlichen Betrieben beschäftigt oder organisieren ihren Ferienjob informell über Bekannte. Hilfe bei der Suche bieten auch Internetforen wie ferienjobs4you.de oder schuelerjobs.de sowie schwarze Bretter.
Minijobs bei Kodi
Allerdings scheuten Arbeitgeber auch die Verpflichtungen, die die Beschäftigung von Schülern mit sich bringt, so Hübner. „Wenn im Betrieb ein Unfall passiert, ist der Schüler über den Arbeitgeber versichert. Gerade im handwerklichen Bereich ist das für viele Unternehmen ein Hemmnis, überhaupt Jugendliche zu beschäftigen.“
Eine Ausnahme bildet da der Oberhausener Haushaltswaren-Discounter Kodi, der gelegentlich Jugendliche ab 16 Jahren auf Minijob-Basis in den Ferien beschäftigt. Oft sei ein solcher Aushilfsjob sogar ein guter Anknüpfungspunkt für eine spätere Ausbildung, sagt Gönül Kavas, Personalleiterin bei Kodi. „Wenn jemand schon einmal in den Ferien bei uns tätig war, ist das sicherlich ein Pluspunkt für eine Bewerbung beispielsweise im Einzelhandel.“
Generell können sich Schüler ihre Arbeitszeit bei Kodi relativ frei einteilen und werden nach entsprechender Einarbeitung im Lager, an der Kasse oder in der Beratung eingesetzt. Jüngere Schüler beschäftigt das Unternehmen allerdings nicht; „da ist die Verantwortung einfach zu groß“, so Kavas. Der Stundenlohn für die Minijobs liegt derzeit bei zirka acht Euro.
Auch die Funke Mediengruppe ermöglicht im kleinen Rahmen Ferienjobs in der Zeitungszustellung. So können Jugendliche ab 14 Jahren etwa zweimal in der Woche den Wochenanzeiger austragen, wobei die Arbeitszeiten dementsprechend altersgemäß ausfallen: So können Schüler an Werktagen von 14 bis 17 Uhr und am Wochenende von 14 bis 18 Uhr die Wochenzeitungen verteilen. Wer hingegen Tageszeitungen austragen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein, da hierbei auch nächtliche Arbeitszeiten anfallen.
Die Drogeriemarkt-Kette DM schreibt hingegen keine Ferienjobs aus. Aber: „Falls Interessierte sich in einem DM-Markt bewerben und dort zu diesem Zeitpunkt auch Bedarf besteht, können uns Schüler gerne im Filialalltag, insbesondere beim Verräumen von Waren, unterstützen“, erklärt der DM-Gebietsverantwortliche Dirk Lange.
Generell gilt: Wer in den Ferien einen Teil seiner Freizeit investiert, um sein Taschengeld aufzubessern, sollte einiges beachten: Jugendliche, die einen Ferienjob wollen, müssen mindestens 15 Jahre alt sein; ab dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder für maximal zwei Stunden am Tag mit Einwilligung der Eltern arbeiten – und das auch nur in altersgerechten Tätigkeitsfeldern wie etwa bei der Verteilung von Prospekten, im Nachhilfebereich oder in der Tierbetreuung.
Maximal acht Stunden am Tag
Weiterhin dürfen Schüler ab 15 Jahren maximal acht Stunden am Tag arbeiten, wobei die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen muss. Der Vorteil: Wer bis zu maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss auf seinen Verdienst keine Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Doch will die Wahl des Ferienjobs gut überlegt sein: So sollte man sich mit seinem Arbeitgeber genau über die Rahmenbedingungen verständigen, rät Hübner: „Wer Berufserfahrung sammeln möchte und den ganzen Tag nur zum Kaffeekochen abgestellt wird, sollte seine Entscheidung überdenken.“ Schüler sollten sich etwas suchen, das zu ihnen passt. Dann sei ein Ferienjob auch später bei der Jobsuche ein echtes Plus im Lebenslauf.