Oberhausen. Vermieter und Verkäufer müssen das Dokument ab 1. Mai unaufgefordert vorzeigen und umfangreichere Anzeigen schalten. Die Mieter bekommen hingegen einen besseren Überblick über die Energiekosten

Der neue Energieausweis für Gebäude nimmt Hausverkäufer und Vermieter in Oberhausen ab 1. Mai deutlich stärker in die Pflicht als bislang. Wohnungssuchende können dagegen nun besser einschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen.

Vermieter müssen den Energieausweis künftig bei Besichtigungsterminen unaufgefordert vorzeigen. Außerdem haben sie schon in den Immobilien-Anzeigen wichtige Kennzahlen wie den Energieträger für die Heizung sowie Energiebedarf oder -verbrauch zu nennen. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld – von bis zu 15.000 Euro.

Alte Ausweise zehn Jahre gültig

„Das ist die Maximal-Summe, die grundsätzlich möglich ist. Ich schätze aber, die Bußgelder werden sich eher im niedrigen zwei- oder dreistelligen Bereich bewegen“, sagt Achim Fischer, Referent für Energieeffizienz und Bautechnik bei der Verbraucherzentrale NRW. Für die neuen Bedingungen bei den Immobilien-Anzeigen gibt es zudem eine Übergangszeit von einem Jahr. Bußgelder werden dort erst ab 1. Mai 2015 verhängt.

Neuer Ausweis gibt Energieeffizienzklasse an

Der Aufbau des neuen Ausweises ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 vorgeschrieben. Er unterscheidet sich vorrangig durch die Zuordnung der Immobilie in eine sogenannte Energieeffizienzklasse von seinem Vorgänger-Dokument. Zuständig für die Einhaltung der neuen Vorschriften sind Bauaufsichtsbehörde bzw. Bauordnungsamt.

Informationen zum neuen Energieausweis halten die Verbraucherzentrale unter www.vz-nrw.de/energieausweis sowie die Stadt unter www.oberhausen.de bereit. Eine Übersicht, wer den Ausweis ausstellen darf, zeigt beispielsweise die Deutsche Energie Agentur (dena) unter unter https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/suche-experten.

Wer bereits einen Energieausweis hat, muss nicht umgehend aktiv werden. Denn: „Die Ausweise haben immer eine Gültigkeit von zehn Jahren. Es sei denn, es werden größere Modernisierungsmaßnahme vorgenommen“, so Fischer. „Etwas problematisch ist natürlich, dass künftig dann zwei verschiedene Formulare im Umlauf sind.“

Mieterschutzbund ist skeptisch

Grundsätzlich erwartet der Verbraucherschützer vom neuen Energieausweis jedoch ein Plus an Transparenz. „Es ist zu hoffen, dass Mieter den Energieverbrauch künftig so in ihre Entscheidung miteinbeziehen wie beispielsweise die Lage einer Wohnung.“

Gerade an diesem Punkt hat Harald Bartnik, Geschäftsführer vom zuständigen Mieterschutzbund Mülheim und Umgebung, jedoch noch so seine Zweifel: „Ich bin wirklich gespannt, wie es läuft. Bislang ist das Thema Energieausweis für viele Mieter noch ein Fremdwort. Und für diejenigen, die danach gefragt haben, war die Wohnungsbesichtigung in der Regel direkt zu Ende.“

Kritik von Haus und Grund

Bartnik begrüßt, dass in dem neuen Ausweis die Immobilie einer sogenannten Effizienzklasse zugeordnet wird – ähnlich wie bei Elektrogeräten. „Das erhöht das Verständnis und zeigt den Zusammenhang zwischen Verbrauch und Kosten“, so Bartnik, der nochmals auf die Bedeutung der Energiekosten hinweist: „Es gibt für Mieter nur wenige Stellschrauben, an denen sie drehen können, um ihre Kosten zu mindern – der Energieverbrauch ist eine Wesentliche.“

Bauchschmerzen mit der Reform des Energieausweises hat hingegen die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund. „Wir sind nicht glücklich damit“, so Rechtsanwalt Michael Buser. Bislang habe es von Mieterseite kein wirkliches Interesse an den Ausweisen gegeben. Trotzdem würden die Vermieter nun mit weiteren Kosten belastet, moniert er.