Oberhausen. . Rodungen des Landesbetriebs Straßen.NRW an der A 516 hatten für Irritationen in Oberhausen gesorgt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung verschärft die Vorgaben für den Baumschnitt entlang von Landstraßen und Autobahnen.
Der Kahlschlag entlang der A 516 hat in der Oberhausener Bevölkerung für großes Entsetzen gesorgt. Auch die Stadt war über die umfassenden Fällungen erstaunt, die der zuständige Landesbetrieb Straßen.NRW an den Seitenstreifen vorgenommen hat – teilweise bis zu 90 Prozent des Baumbestandes wurden entlang der Autobahn gerodet. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat nun reagiert und die Vorgaben für die Gehölzpflege verschärft. „Wir gehen davon aus, dass in Zukunft ein fachgerechter Rückschnitt erfolgen wird“, erklärt Markus Werntgen-Orman von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Oberhausen.
Verkehrssicherheit bleibt zentral
Über die Ausmaße des Kahlschlages im Frühjahr war auch Werntgen-Orman überrascht. „Es ist für die Fachverwaltung nachvollziehbar, dass zur Wahrung der Verkehrssicherheit und zur Bestandspflege mitunter stärker in den Bestand eingegriffen werden muss.“ Darüber bestehe allerortens ein Konsens. „Alte, abgestorbene Bäume müssen entfernt werden, da immer die Gefahr besteht, dass sie auf die Fahrbahn fallen. Zum anderen aber auch, weil sie jungen Trieben im Wege sind“, so der Fachmann.
Er schränkt jedoch gleich ein: „Dies rechtfertigt in aller Regel nicht die Entfernung von 80 bis 90 Prozent des Baumbestandes, die in den meisten Teilabschnitten durchgeführt wurde.“ Nach der fachlichen Auffassung der Unteren Landschaftsbehörde sollten im Zuge der bestandserhaltenden Pflege nicht mehr als 50 Prozent der Bäume gefällt werden.
Neue Vorgaben
Bisher wurde abschnittsweise oder sogar flächendeckend das sogenannte „Auf den Stock setzen“ praktiziert, bei dem die Gehölze etwa 20 Zentimeter über dem Boden gekappt werden, um im Folgejahr neue Triebe zu bilden.
Die neuen Vorgaben sollen den Kahlschlag entlang der Landstraßen und Autobahnen verhindern.
Zudem hat es nach seiner Einschätzung Fehler in der Außendarstellung gegeben. „Wenn man in den Dialog mit den betroffenen Bürgern geht und derartige Maßnahmen frühzeitig kommuniziert, die Hintergründe erklärt, ist die Akzeptanz eine ganz andere.“
Die Beschwerden der Kommunen und Bürger hat nun auch die Landesregierung aufgegriffen. An erster Stelle stehe zwar weiterhin die Zuständigkeit der Straßenbauer für die Verkehrssicherheit, der rigide Rückschnitt soll aber der Vergangenheit angehören.
„Nach den aktualisierten Richtlinien wird das derzeit praktizierte abschnittsweise „auf den Stock setzen“ der Gehölze entlang von Bundesfern- und Landesstraßen ab sofort durch eine selektive Durchforstung der Bestände ersetzt“, heißt es vom zuständigen nordrhein-westfälischen Umweltministerium. Außerdem werden künftig konkrete Planungsabläufe die Organisation und Durchführung der Gehölzpflege regeln. Weiterhin sind die Vorgaben präzisiert worden, wie der Artenschutz und die Beteiligung der Landschaftsbehörden zu berücksichtigen sind. Auch die Öffentlichkeit soll frühzeitig informiert und nicht von Baumfällungen überrascht werden.