Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfeempfänger können ab dem 1. Mai in teureren Mietwohnungen wohnen bleiben. Der Grund: Sozialgerichte und auch das Bundessozialgericht hatten auf Klagen von betroffenen Bürgern – auch aus Oberhausen – entschieden, dass die Gemeinden bei der Festlegung, welche Mietkosten angemessen seien, die konkreten Gegebenheiten vor Ort ermitteln und berücksichtigen müssen. Das Oberhausener Rathaus hat darauf reagiert und neue Obergrenzen für die Kaltmiete, die bekanntlich die Stadt trägt, festgelegt. Allein in diesem Jahr bezahlt sie für Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Beziehern bereits rund 59 Millionen Euro.
Mehrkosten von 2,7 Millionen Euro
Die finanziellen Mehraufwendungen durch die Neufestlegung der Obergrenzen werden für dieses Jahr auf rund 414 000 Euro, langfristig auf 2,7 Mio Euro taxiert. Der Grund: Man geht davon aus, dass die Vermieter bis an die neue Mietobergrenze gehen werden, vielleicht nicht sofort, aber auf mittlere Sicht. Allerdings: 27,6 Prozent der Mietausgaben für Langzeitarbeitslose werden der Stadt durch den Bund erstattet.
Mietspiegel und Mieterbefragung
Das neue Konzept berücksichtigt neben dem aktuellen Mietspiegel auch Daten, die aus einer Mieterbefragung stammen. Ausgewertet wurde die Miethöhe von über 2200 Wohnungen.
Die Referenzmiete für eine Wohnung mit einem Mieter beträgt nach der Anpassung 256,50 Euro statt 235 Euro. Für Zwei-Personen-Wohnungen steigt die Obergrenze von 289,25 auf 318,50 Euro, für Drei-Personen-Wohnungen von 352 auf 392 Euro.