Oberhausen. . An der Alsenstraße in der Innenstadt regiert offenbar der Schildbürger. Die Stadtverwaltung muss wegen falscher Verkehrszeichen erneut Verfahren einstellen.

Erneut hat die Stadtverwaltung widerrechtlich Abschleppen lassen und musste wegen falsch aufgestellter Verkehrsschilder in der Alt-Oberhausener City eine Schlappe hinnehmen. Sie bleibt auf rund 160 Euro für das Abschleppen sowie Bu0geld sowie den Kosten des Verfahrens inklusive des Rechtsanwalts des Klägers sitzen.

Denn abermals hatte der Ordnungsdienst das ‘Pech’ das Auto von Mark Letford zu erwischen. Der findige Bürger und Hausverwalter hatte bereits vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht dem Abschleppen seines Autos an der Alsenstraße widersprochen, weil Halteverbots- und Parkschild widersprüchlich hintereinander angebracht waren. Und bekam Recht (wir berichteten).

Im neusten Klagefall entdeckte Letford einen weiteren Schildbürgerstreich der Verwaltung: Im hinteren Teil der Alsenstraße, wo sein Fahrzeug stand, hatte sie ein Halteverbotszeichen mit Doppelpfeil aufgestellt. „Das aber begründet keinen eigenständigen Verwaltungsakt. Es fehlt das Schild, mit dem der Beginn des Halteverbots bekannt gemacht wird.“

Im Klartext: Was die Stadt aufstellen ließ, ist das Zeichen 283-30, das jedoch nur zwischen einem Halteverbotsbeginn und -ende gültig ist. Stattdessen hätte dort das bekannte Verkehrszeichen 283 für eingeschränktes oder 286 für absolutes Halteverbot aufgestellt werden müssen.

Buch mit sieben Siegeln

Ist denn die Straßenverkehrsordnung ein Buch mit sieben Siegeln? Letford meint, „nein. Ich kann mir diese Fehler nur mit Überarbeitung der Mitarbeiter erklären.“ Schon nach der ersten Verfahrenseinstellung gegen Letford versprach die Verwaltung zwar, die Verkehrszeichen in der City zu überdenken. „Seit dem 28. Januar steht endlich das richtige Schild an der Alsenstraße“, berichtet Letford. Allerdings an anderer Stelle ist man bereits wieder durch die Nachprüfung gerasselt: In Höhe etwa der Hausnummer 40 hat man nach einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz wieder das Zeichen mit Doppelpfeil aufgestellt.

Mark Letford klärt auf: „Halteverbote gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite, oder bis durch ein Verkehrszeichen für ruhenden Verkehr etwas anderes vorgegeben wird. Der Behindertenparkplatz hebt das Halteverbot auf.“ Hier müsste also ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot stehen.