Wer das Geld von seinen Schuldnern nicht zurückbekommt, muss sich in Oberhausen lange, sehr lange in Geduld üben. Die Gerichtsvollzieher beim Oberhausener Amtsgericht sind dermaßen überlastet, dass sie über viele Monate hinweg die vorhandenen Wertgegenstände der säumigen Zahler nicht vollstrecken und zu Geld machen können.

Derzeit helfen Kollegenaus den Nachbarstädten aus

„Es gibt mehrere Langzeitkranke, und vor allem gibt es Nachwuchsprobleme“, erklärt Berthold Bendorf, Leiter des Amtsgerichts, die Misere der Gerichtsvollzieherei. Bendorf hat schon erste Rettungsmaßnahmen einläuten müssen. „Uns helfen derzeit schon ein Gerichtsvollzieher aus Duisburg und einer aus Mülheim.“

Der Arbeitsdruck ist enorm, weil die Oberhausener immer mehr Waren auf Kredit kaufen – und darunter zunehmend Leute sind, die die Bezahlung des neuen Fernsehers oder der Waschmaschine auch nach mehreren Mahnungen nicht vornehmen. Danach müssen die Schuldner eigentlich mit einer Zwangsvollstreckung in der Wohnung oder ihres Autos rechnen, damit die Verkäufer der Waren ihr Geld erhalten. Doch allein in den ersten Monaten dieses noch jungen Jahres mussten die acht Gerichtsvollzieher in Oberhausen 500 Zwangsvollstreckungen bearbeiten.

Aus der unhaltbaren Situation machen die Gerichtsvollzieher kein Geheimnis mehr – im Gegenteil. In einem offiziellen Schreiben an einen Gläubiger, der vier Monate auf den Vollzug der Zwangsvollstreckung warten soll, begründet die Gerichtsvollzieherin die Wartezeit mit Krankheitsfällen ihrer Kollegen und mit neuen Gesetzen: „Die Reform der Sachaufklärung vor einer Zwangsvollstreckung“ erschwere ihre Arbeit sehr. „Ich habe in den letzten Jahrzehnten noch nie ein solches Schreiben erhalten“, wundert sich der Gläubiger über das Eingeständnis, vor säumigen Schuldnern praktisch zu kapitulieren.

Tatsächlich bestätigt Bendorf, dass die Aufklärungsarbeit für Gerichtsvollzieher durch die Reform aufwendiger geworden sei: „Sie müssen heute etwa beim Kraftfahrtbundesamt nachfragen, ob ein Schuldner ein Auto hat. Das war früher nicht notwendig.“ Auch habe man einst direkt zum Schuldner gehen können, heute müsse man eine Zwei-Wochen-Frist einräumen.

Eine schnelle Besserung der Situation sieht Bendorf nicht, weil der Nachwuchs fehlt: „Es müsste von übergeordneter Stelle wieder mehr für den Job des Gerichtsvollziehers geworben werden.“ Der Job lohne sich durchaus, wirbt Bendorf. „Diese Tätigkeit ist aufgrund der Entschädigungen und Gebühren finanziell durchaus attraktiv.“