Viele Händler spekulieren mit der Angst der Käufer, dass ihr Smartphone abhanden kommt. „Also bieten sie gleich die passende Versicherung“, weiß Petra Gülker von der Verbraucherzentrale. „Doch die Policen halten im Schadensfall vielfach nicht, was im Verkaufsgespräch an Schutz versprochen wurde.“ Die Verbraucherzentrale rät deshalb einige Punkte beim Abschluss eines Schutzvertrags fürs Handy zu beachten:
Bei Diebstahl oder Defekt erhält der Geschädigte häufig nur ein ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät. Überweist eine Versicherung einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert. Hinzu kommt noch eine Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises.
In der Regel wird eine Handyversicherung für mindestens 24Monate abgeschlossen.Teilweise verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf automatisch. Achtung: Nach einer Auszahlung im Schadensfall endet der Versicherungsschutz bei einigen Gesellschaften ebenfalls automatisch.
Die Liste von Ausschlüssen beim vermeintlichen Handyschutz ist lang: Wird ein Gerät geklaut,zahlt die Versicherung nur,wenn das wertvolle Teil unterwegs sicher verwahrt wurde. Extra Nachtklauseln sorgen oftmals dafür,dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
Besser als eine Handyversicherung ist es, gut auf das Gerät aufzupassen und das Geld für die Versicherungsbeiträge zur Seite zu legen, um sich im Falle eines Falles ein neues Handy anschaffen zu können.