Bei aller Ausgelassenheit und Spaß am Karneval können Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen in der Regel nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. „Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wer sicher gehen will, fragt am besten vor der Party seine Versicherung“, rät Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.
„Wer beim Feiern, egal ob in Sälen, auf der Straße oder in Kneipen, Schäden erleidet, sollte sie unbedingt melden.“ Allerdings müsse man Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden – bis hin zu Verdienstausfall – zahlen soll.
Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Die Karnevalsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab, ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Und das kann dauern. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen. Während der Karnevalstage interessiert die Polizei übrigens nicht nur der Alkoholpegel. „Wer als Clown oder einäugiger Pirat maskiert am Steuer sitzt, riskiert eine Anzeige und Punkte. Denn was die Sicht und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten. „Versicherungen können bei einem Unfall den Schadenersatz erheblich mindern.“