Wegen Drogenhandels muss sich seit gestern ein 32-jähriger Deutsch-Pole aus Alstaden vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Die Anklage wirft ihm unerlaubte Einfuhr und gewerbsmäßigen Handel in insgesamt 77 Fällen vor.

Zwischen Ende 2012 und Juli 2013 soll der Mann mehrfach in die Niederlande gefahren sein, um dort größere Mengen Amphetamin und Marihuana zu kaufen. Die Drogen soll er an mehrere Abnehmer im Raum Oberhausen abgesetzt haben, die sie teilweise für ihn weiter verkauften. Übergaben fanden in den Wohnungen der Zwischenhändler und an öffentlichen Orten, allerdings nur ausnahmsweise in der Wohnung des Angeklagten statt.

Polizei schaute ihm auf die Finger

Bei einer Verkehrskontrolle bei der Rückkehr aus den Niederlanden war der Mann im April 2013 schon einmal aufgefallen, war Rauschgift von der Polizei sichergestellt worden. Das soll ihn nicht daran gehindert haben, seine Geschäfte fortzusetzen. Die Polizei sah ihm dabei offenbar auf die Finger und nahm ihn und mehrere seiner Abnehmer am 13. Juli 2013 hoch.

Die Anklage listet eine erhebliche Menge Rauschgift auf: Mit insgesamt 65 Kilo Amphetamin, 23 Kilo Marihuana und acht Kilo flüssigem Amphetamin, einer Art Konzentrat, soll er Handel getrieben haben. Eine Menge, für die er einige Jahren hinter Gitter wandern könnte.

Was der 32-Jährige durch seinen Anwalt zu verhindern suchte. Bereits im Vorfeld des Prozesses hatten die beteiligten Juristen ein Rechtsgespräch vereinbart. Resultat war eine Verfahrensabsprache: Für den Fall eines glaubhaften Geständnisses habe der Angeklagte mit einer Haftstrafe zwischen sechs Jahren drei Monaten und sieben Jahren drei Monaten zu rechnen. Dabei berücksichtigten Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger, dass laut einem vorläufigen Gutachten die Drogensucht des Angeklagten und dadurch ausgelöste Persönlichkeitsveränderungen eine große Rolle bei den Taten spielte.

Der 32-Jährige legte für den schwergewichtigeren Teil der Anklage ein Geständnis ab. Einige der kleineren Drogenverkäufe bestritt er in der Gerichtsverhandlung. Diese Anklagepunkte sollen, da sie für das Strafmaß keine große Rolle spielen, nun eingestellt werden. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.