Oberhausen. Arbeitnehmer erhalten in diesen Tagen ihre Lohnsteuerbescheinigungen. Das ist eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt, denn den meisten Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld.
Arbeitnehmer erhalten in diesen Tagen ihre Lohnsteuerbescheinigungen. Das ist eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt, denn den meisten Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld. Darauf weisen die Leiter der beiden Oberhausener Finanzämter Christiane Gieß und Ludger Brückmann hin.
Neben dem ungeliebten „Formularkram“ bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, die Steuererklärung elek-tronisch zu erledigen: Sie wird am PC erstellt und mit Hilfe des Programms Elster ans Amt übermittelt. Das kann mit dem kostenlosen Elster-Formular oder einem im Handel erhältlichen Steuerprogramm sowie direkt im Internet im Elster-Online-Portal erledigt werden.
Kostenloser Service
Erstmals steht die vorausgefüllte Steuererklärung als kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung zur Verfügung. Um die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, können über Elster viele der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen und abgerufen werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. „Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass der Nutzer dem Finanzamt vorliegende Daten nicht mehr eingeben muss, sondern nur noch überprüfen und gegebenenfalls ergänzen müssen“, erklären die beiden Finanzamtsleiter. „Vor der Nutzung ist eine Registrierung im Elster-Online-Portal nötig.“
Wichtige Änderungen
Auf folgende Veränderungen weisen die Behördenleiter noch hin: Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind einkommensteuerrechtlich wie Ehegatten zu behandeln. Ihnen steht die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif zu.
Alleinstehende Rentner, deren monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr als 1236 Euro beträgt und die keine weiteren Einnahmen haben, zahlen grundsätzlich keine Steuern. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.