Oberhausen. . Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt vor einer „Mogelpackung“ bei der geplanten Einführung des Mindestlohns. Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, klagt über eine „Ausnahmeritis“.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat vor einer „Mogelpackung“ bei der geplanten Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gewarnt. „Die Beschäftigten in Oberhausen wollen beim Mindestlohn keinen löcherigen Schweizer Käse“, macht Yvonne Sachtje deutlich.

Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet warnt vor einer „Entwertung“ des von SPD und CDU/CSU vereinbarten Mindestlohns, falls bestimmte Gruppen von vornherein von der verbindlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden. „Schon die Einführung erst ab 2015 ist ein Wermutstropfen. Jetzt darf das Ganze nicht auch noch zu einem ‘Scheinmindestlohn’ werden.“ Es sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch unanständig, bestimmte Gruppen von einer gesetzlichen Lohnuntergrenze auszuschließen.

Klage über „Ausnahmeritis“

„Rentner, Langzeitarbeitslose, jüngere Beschäftigte, Studenten, Saisonarbeiter… Die Liste derjenigen, die laut CSU und Arbeitgeber-Verbänden nicht vom Mindestlohn profitieren sollen, ist lang. Wir haben es derzeit regelrecht mit einer ‘Ausnahmeritis’ zu tun“, sagt Sachtje. Bestimmte Gruppen von vorneherein außen vor zu lassen, brächte die Gefahr, dass der Mindestlohn systematisch unterlaufen würde. „Dann würden beispielsweise Studenten und Rentner gezielt für Niedriglohn-Jobs eingesetzt, nur um den Mindestlohn zu umgehen. Jede Ausnahme verlockt zum Missbrauch. Das war mit der Leih- und Werkvertragsarbeit so. Und das wird beim Mindestlohn nicht anders sein.“

Die NGG Geschäftsführerin appelliert an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus der Region, beim Mindestlohn für „klare Verhältnisse“ zu sorgen – und das bedeute: „Gesetzlicher Mindestlohn für alle – ohne Wenn und Aber.“