Der Start ins Studium ist für viele Erstsemester mit einem Tapetenwechsel verbunden. Um Ausgaben zu verringern, ziehen sie in eine Wohngemeinschaft (WG), wo sie sich entstehende Kosten teilen. „Den einmal im Monat fälligen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro muss abwicklungstechnisch jedoch zunächst eine oder einer für alle zahlen“, erklärt die Verbraucherzentrale und nennt einige Regeln. In einer WG ist ein volljähriger Bewohner verpflichtet, sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Auch wenn diese Person für die regelmäßige Abbuchung geradesteht, sollte der monatliche Rundfunkbeitrag fair untereinander aufgeteilt werden.

Ist ein WG-Mieter berechtigt, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, weil er BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, sind die anderen Mitbewohner trotzdem zur Zahlung verpflichtet.

Für den Fall des Ein- und Auszugs sollten klare Regelungen getroffen werden, damit nicht derjenige, der sich angemeldet hat, weiterhin auf den monatlichen Kosten für den Beitrag sitzen bleibt.

Eine persönliche Beratung bietet die Verbraucherzentrale an der Lothringer Straße 20, 25109.