Das Ringen um die Erhebung der „Sexsteuer“ durch die Stadt geht weiter: Der Hausbesitzer an der Rotlichtmeile „Flaßhofstraße“, der gegen die Vergnügungssteuer geklagt hatte, will das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen nicht hinnehmen. Nach dem Urteil des OVG müssen die Hausbesitzer nicht nur die Sexsteuer zahlen, das Gericht ließ zudem keine Revision zu. Jetzt will der Hausbesitzer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Die Rechtsanwälte des Mannes hatten zunächst geprüft, ob eine solche Beschwerde überhaupt Chancen hat.
„Wenn wir die Steuer, so wie sie jetzt berechnet wurde, zahlen, müssen wir unsere 2. und 3. Etage schließen“, klagte der Hausbesitzer. Die Kosten würden dann zu hoch. „Schon im vergangenen Jahr sind wir einige Male in die Roten Zahlen gerutscht.“ Besonders beklagt der Mann, dass Flure, Toiletten und Treppenhäuser bei der Berechnung eine Rolle spielten.
Nachzahlung von 246 000 Euro
Die fünf Besitzer der Häuser im Rotlichtbezirk „Flaßhofstraße“ sollen rückwirkend für das Jahr 2012 etwa 246 000 Euro Vergnügungssteuer nachzahlen, 51 500 Euro mehr, als die Stadt ursprünglich dafür in den Haushalt eingestellt hatte. Mit ähnlichen Steuer-Beträgen rechnet die Verwaltung auch für den Zeitraum August bis Dezember 2010 sowie für 2011 und 2013. Die geforderte Summe bezieht sich auf 16 Häuser mit 230 Zimmern. Pro Kunde wurden 2 Euro Steuern erhoben.
Ordnungsdezernent Frank Motschull sieht in dem OVG-Urteil auch eine Fortführung der Politik der Nadelstiche gegen Rockerbanden, deren besonderes Interesse unter anderem der Rotlichtmeile gilt.