Die Stadt Oberhausen kann Kosten für Sanierungsmaßnahmen von Straßen und Gehwegen nicht nach Gutdünken auf Eigentümer umlegen. Dafür gibt es eine Straßenbaubeitragssatzung, die auch die Grundlage der Berechnungen für die Martin-Luther-Straße ist.

„Die Fahrbahn, die Gehwege und die Straßenentwässerung mit Rinnen und Senken der Martin-Luther-Straße sind beziehungsweise werden – ebenso wie der Straßenkanal – altersbedingt erneuert. Darüber hinaus ist bzw. wird die Martin-Luther-Straße hinsichtlich der Parkflächen verbessert“, begründet die Stadt die Maßnahme.

Die entstehenden Kosten beispielsweise für Fahrbahn und Entwässerung können zu 60 Prozent auf die Eigentümer umgelegt werden, für Gehwege und Parkflächen zu 70 Prozent: „Den Rest trägt die Stadt als Anteil der Allgemeinheit.“

Ein fiktives Rechenbeispiel nennt die Stadt: Wenn eine Fahrbahn für insgesamt 110 000 Euro saniert wird, werden 66 000 Euro auf die beitragspflichtigen Anlieger umgelegt (die Stadt zahlt 44 000 Euro). Der Gehweg für insgesamt 100 000 Euro wird mit 70 000 Euro umgelegt (Stadt: 30 000 Euro), für Parkflächen von 25 000 Euro Gesamtkosten zahlen Anlieger 17 500 Euro (Stadt: 7500 Euro) und für Entwässerung von 115 000 Euro 69 000 Euro (Stadt: 46 000 Euro). Nach einem bestimmten Schlüssel (Nutzungsfaktoren) wird die zu berechnende Grundstücksfläche festgestellt und dann ein Quadratmeter-Preis ausgerechnet. Im Beispiel entfallen 10,02 Euro auf jeden Quadratmeter. Hat ein Eigentümer eine beitragspflichtige Fläche von 500 qm und ein Haus mit zwei Stockwerken, dann muss er 7515 Euro berappen – so die Beispielrechnung der Stadt.