Der Fall von Thorsten Stetskamp, dem seine Krankenkasse, die Knappschaft, wegen einer verspäteten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gekündigt hatte (die WAZ berichtete), sorgte für Aufregung unter den Oberhausenern. Da es sich jedoch um ein ärztliches Versehen handelte, nahm die gesetzliche Krankenkasse den Krebspatienten wieder auf. Das gleiche Schicksal teilt auch Leser Marcel Heurich. Er hatte jedoch nicht so viel Glück wie Stetskamp. Sein Fall liegt momentan vor dem Sozialgericht.

Familienversichert

Auch Marcel Heurich hatte plötzlich das Kündigungsschreiben seiner gesetzlichen Krankenkasse im Briefkasten, das notwendige Krankengeld bekommt er nun nicht mehr ausgezahlt. Erklären konnte er sich den Rauswurf vorerst nicht: „Ich kam aus der Reha und bin sofort zu meiner Ärztin gefahren“, vorschriftsmäßig habe er seinen Krankenschein zur Knappschaft geschickt, versichert der 39-Jährige. Schließlich stellte sich heraus, dass eine Arzthelferin den Schein auf ein falsches Datum ausgestellt hatte, auch die Ärztin selber bemerkte den Fauxpas nicht und unterschrieb die Erklärung.

„Meine Ärztin hat den Fehler nach dem Schreiben der Krankenkasse sofort korrigiert“, sagt Heurich, doch die nachträgliche Korrektur der Praxis half nicht. „Ich habe umgehend Widerspruch eingelegt.“ Das ist jetzt drei Monate her. Aktuell ist der 39-Jährige über seine Frau familienversichert, doch Heurich wollte den Fall nicht auf sich beruhen lassen und schrieb einen Brief an NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen). Eine Rückmeldung hat er allerdings bis jetzt nicht bekommen.

Rechtlich völlig legitim

Die Knappschaftskrankenkasse möchte sich zu dem Fall nicht äußern. „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, wir dürfen keine Auskunft geben“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage der WAZ.

Thorsten Stetskamp wurde nach einem ärztlichen Entschuldigungsschreiben wieder aufgenommen. Laut Krankenkasse jedoch ein Einzelfall, schließlich sei der Rauswurf rechtlich völlig legitim gewesen. „Reicht ein Patient seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur einen Tag zu spät ein, erlischt nach geltendem Sozialgesetzbuch sein Anspruch auf Krankengeld und somit die Mitgliedschaft umgehend“, sagte eine Sprecherin damals.