Oberhausen. . Das einem Oberhausener Finder zugelaufene Tier beschäftigt Juristen – mit möglicherweise bundesweiter Signalwirkung. Hat ein Finder Eigentumrechte und dürfen private Tierschützer Tiere einfach festhalten?
Hat jemand, der eine frei herumlaufende Katze füttert, ihr einen Schlafplatz bietet, auch Eigentumsrechte an dem Tier? Der Fall der Oberhausener Katze „Nika“ beschäftigt Juristen. Und möglicherweise bald Gerichte – mit bundesweiter Signalwirkung für das Tierschutzrecht.
Konkret beansprucht ein Finder das Eigentumsrecht auf die ihm zugelaufene „Nika“, die von der Katzenhilfe Oberhausen aufgegriffen wurde. Weil er die „Fundsache“ beim Fundbüro aber mit einem halben Jahr Verspätung meldete und ansonsten keinen Beleg für den Besitz der Katze vorlegen kann, verweigert die Katzenhilfe die Herausgabe. Sollte sich der Finder durchsetzen, könnte dies für Tierschutz-Organisationen in ganz Deutschland Folgen haben, warnt Michael Brandt von der Katzenhilfe, die „jeden Tag“ eine Vielzahl streunender Tiere aufgreift und in andere Hände vermittelt. Dann werde Katzenschützern eine wesentliche Arbeitsgrundlage entzogen.
Durch die Nachbarschaft streifen
An Brisanz gewinnt der Fall von „Nika“ auch dadurch, dass die Katzenhilfe es grundsätzlich ablehnt, wenn Katzen frei durch die Nachbarschaft streifen können. Zum Leben in seinem Haus will der Finder das Tier aber nicht zwingen.
„Aus einer Fundsache, die eine Katze vor dem Gesetz ist, wird nicht gleich Eigentum“, meint André Wagner, Oberhausener Anwalt für Tierschutzrecht. Schließlich könne das Tier noch einen anderen rechtmäßigen Besitzer haben. Wenn eine Katze gefunden wird oder jemandem zuläuft, muss „zunächst geklärt werden, ob das Tier herrenlos oder entlaufen ist“.
Meist sind Katzen über eine Tätowierung zu identifizieren, viele haben zudem mit einem Chipimplantat unter der Haut. So können Tierschützer und Behörden ihre Herkunft ermitteln und den Besitzer ausfindig machen. Bei „Nika“ war das jedoch nicht der Fall.
Hat aber eine privat organisierte Katzen-Hilfsorganisation das Recht, eine freilaufende Katze aufzugreifen und festzuhalten, bis sich jemand meldet, der einen Eigentumsnachweis vorlegen kann? Wenn sie das Tier als herrenlos melde, sei eine private Organisation dazu berechtigt, meint Wagner. Der Anwalt würde eine pragmatische Lösung zum Wohle der Katze bevorzugen: „Wenn sich jemand dazu bereit erklärt, sich um eine Fundkatze zu kümmern, sollte sich die Katzenschutzorganisation als Auffangstation verstehen und das Tier herausgeben.“