„Polytoxicoman“ sagt der Mediziner, für die Laien übersetzte Richter und Vorsitzender des Schöffengerichts, Peter Dück, den Fachbegriff gestern im Gericht mit Augenzwinkern: „Früher hat man auch Schluckspecht gesagt.“
Wobei in dem Fall, der gestern im Amtsgericht Oberhausen verhandelt wurde, Betäubungsmittel durchaus variantenreich konsumiert wurden: Cannabis, Marihuana, Amphetamine. Eine gefährliche Mischung. „Gerade in Amphetaminen ist so gut wie alles drin – Hauptsache weiß, trocken und nasengängig“, kommentierte Dück.
Parfüm für etwa 23 Euro versuchte ein 27-jähriger Oberhausener Anfang Oktober aus einem Drogeriemarkt an der Marktstraße mitgehen zu lassen. Als er an der Tür von einer Frau aufgehalten wurde, stieß er sie zur Seite, dass diese stürzte, und flüchtete.
„So war das halt“, räumte der Angeklagte auch nickend und ohne Umschweife ein. Das Parfüm wollte er „abgeben“, also verkaufen, um damit Drogen kaufen zu können. Namen oder gar genaue Orte wollte und konnte der Mann nicht sagen. Für das Gericht eine deutliche Folge des schweren Amphetaminkonsums: „Er kann sich wirklich nicht an Namen erinnern.“
Seit seinem 12. Lebensjahr ist der Oberhausener drogenabhängig, mehrere Straftaten um sich die Sucht erlauben zu können, haben sich seitdem angehäuft: Wohnungseinbruch, mehrfacher Diebstahl sind nur einige davon. Derzeit ist er bereits in Haft.
„Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Sie brauchen jetzt extreme Hilfe, eine Therapie. Von selbst kommt der Antrieb bei Ihnen nicht“, redete der Schöffenvorsitzende dem Angeklagte zu: „Ja, wär’ gar nicht so schlecht, so...“, antwortete der.
Zwei Jahre und drei Monate forderte die Anklage ein höheres Maß als es aufgrund des geringen Diebstahlwerts für einen minderschweren Fall üblich wäre. Man müsse die Tat „in der Gesamtschau der Straftaten sehen“. Die Verteidigung bat um ein mildes Urteil, weil der Angeklagte zur Tat unter Drogen stand. „Hört sich gut an“, antwortete der Mann etwas unbeholfen. Das Urteil: ein Jahr, sechs Monate.